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Neues zum Thema Import aus EU - NoVA


Olli

Empfohlene Beiträge

 http://www.nova-rechner.at/index.php/news/item/179-fahrzeuge-mit-ez-vor-1992-nova-frei

 

Neues zu meinem Lieblings-Thema (siehe oben).

Es hat mich viele Jahre nicht losgelassen, warum man eine zusätzliche Steuer für bereits versteuerte Fahrzeuge zahlen soll. Sei es wie es ist, hatte ich doch schon immer vermutet, daß die Begründung für die Steuer sehr dünn gestrickt war... Das hat sich jetzt zum Teil bestätigt.

 

Also gute Nachrichten für den Großteil unserer Busse.

Alle Fahrzeuge, die bereits VOR dem 01.01.1992 eine nachweisliche Erstzulassung in der EU hinter sich haben, sind von der NoVA befreit. Auch kein Bonus/Malus wegen CO2 etc.

Das hat mir auf Nachfrage heute auch das Finanzamt in Braunau bestätigt.

 

Zwar muß man den Wagen melden, aber man zahlt nichts.

Also nur mehr die Typisierung und gut ist. 

 

Meines Wissens gibt es einen Anspruch auf Erstattung für diejenigen, die bereits in letzter Zeit (irrtümlich) gezahlt haben.

 

Schönen Tag - Olli

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Ein Kollege von mir hat gerade nachgefragt bei seinem LKW EZ 06/1992, da schaut die Lage bedenklich anders aus.

Er muss Nova nachzahlen und zwar nach der jetzt gültigen Novaregelung (32% + 20 Eur für jedes Gramm Co2 mehr ab 250) und der Wert des Autos wird von einem Sachverständigen geschätzt, wenn es kein vergleichbares Angebot im Internet gibt.

Grobe Rechnung ergab: Auto wert ca. 10000.-, Co2 590!! macht lächerliche 10000 Euro Nova.

Auto bleibt LKW

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Wieso sollte man für eineb LKW Nova zahlen müssen?!

Muss man ja nicht einmal bei einem neuem LKW aus Österreich?

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Vielleicht wenn man ihn als PKW ummelden will....

Zumindest hab ich das so verstanden.

  • Upvote 1
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Wieso sollte man für eineb LKW Nova zahlen müssen?!

Muss man ja nicht einmal bei einem neuem LKW aus Österreich?

Ja weil er auf PKW umtypisieren wollte, da er in das Fahrverbot fällt.

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Es geht um den Stichtag der Erstzulassung, wie Olli richtig schreibt.

 

Vor dem 1.1.1992 = keine Nova und Keine Co2 Strafsteuer, nach dem 1.1.1992 = Nova und Strafsteuer

 

Import und Umtypisierung unterliegen der gleichen Regelung.

 

Umtypisierung von Feuerwehrbus auf PKW EZ 1989, keine Nova. Typisierung von Gipsy mit EZ 3.1993 = 16% Nova (TDI)

 

Schreiben der Finanzverwaltung, Auszug:

Für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das
Inland gebracht werden, ist somit jene Bonus-Malus-Regelung iSd § 6a NoVAG 1991
heranzuziehen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen
Gemeinschaftsgebiet in Österreich anzuwenden (gewesen) wäre. (Umsetzung des
EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu))
Die Steuer ist in der Höhe zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung
des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre, wobei
für die Bonus-Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen
ist. Ab dem 1. März 2014 sind Gebrauchtfahrzeuge (anteilig) so zu besteuern wie ein
gleich altes inländisches Gebrauchtfahrzeug besteuert worden ist.
Im Jahre 1991 kam es zum Auslaufen des erhöhten Umsatzsteuersatzes für "Luxusgüter",
zu denen auch der PKW gezählt worden ist. Es wurde eine spezielle PKW-Steuer
eingeführt wurde, die dann den offiziellen Namen "Normverbrauchabgabe" erhielt.
Daher ist für Fahrzeuge, für die vor 1992 (also 1991 und Vorjahre) die erstmalige
Zulassung unmittelbar im übrigen Gemeinschaftsgebiet erfolgt ist, keine
Normverbrauchsabgabe zu entrichten.
Die 12%ige USt-Differenz (auf den damaligen Luxussteuersatz) wird nicht nachverrechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Finanzverwaltung

 

lG
 

Bearbeitet von 122syncro
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Es geht um den Stichtag der Erstzulassung, wie Olli richtig schreibt.

 

Vor dem 1.1.1992 = keine Nova und Keine Co2 Strafsteuer, nach dem 1.1.1992 = Nova und Strafsteuer

 

Import und Umtypisierung unterliegen der gleichen Regelung.

 

Umtypisierung von Feuerwehrbus auf PKW EZ 1989, keine Nova. Typisierung von Gipsy mit EZ 3.1993 = 16% Nova (TDI)

 

Schreiben der Finanzverwaltung, Auszug:

Für Gebrauchtfahrzeuge, die unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das

Inland gebracht werden, ist somit jene Bonus-Malus-Regelung iSd § 6a NoVAG 1991

heranzuziehen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen

Gemeinschaftsgebiet in Österreich anzuwenden (gewesen) wäre. (Umsetzung des

EuGH-Urteiles C-402/09 (Ioan Tatu))

 

lG

 

 

Nein:

Mein Kollege hat heute vom FA die Auskunft bekommen, dass bei Umtypisierung zum heutigen Tag die neue Novaregelung anzuwenden ist und nicht die damals gültige, weil es einer Neuzulassung gleichkommt .

Der Finanzbeamte war selbst überrascht, er hat die Regelung auch erst vor kurzem erfahren.

Was du schreibst, gilt nur für Fahrzeuge aus de EU Raum. z.B. wenn ich mir einen Pkw aus Deutschland hole aus dem Jahr 2009, dann gilt die damalige Novaregelung, weil der Pkw ja ein Pkw bleibt bei Zulassung in Ö.

Auch eine Umtypisierung eines 89er T3 müsste daher nun einer Neuzulassung gleichkommen.

Kann ja mal einer probieren.

Die es bisher schon gemacht haben und keine Nova bezahlt haben, können sich glücklich schätzen.

Bearbeitet von t3sucher
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Also vor 7 Monaten bei mir und vor einem Monat bei einem anderen im Forum bekannten Bus war das nicht der Fall.

Eventuell das Finanzamt wechseln ?

;-)

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Möglich, aber ich schrieb ja der Beamte weiß es auch seit kurzem.

FA wechseln ist zwar möglich aber ich denke wenn es so ist, dann spricht sich das schnell rum.

Bei einem meiner Importe aus D hätte ich beim FA in St .Pölten auch viel mehr bezahlt als beim FA WU, dort war ich dann auch.

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  • 10 Monate später...
Zitat

Umtypisierung von Feuerwehrbus auf PKW EZ 1989, keine Nova

 

Zitat

Nein:

Mein Kollege hat heute vom FA die Auskunft bekommen, dass bei Umtypisierung zum heutigen Tag die neue Novaregelung anzuwenden ist und nicht die damals gültige, weil es einer Neuzulassung gleichkommt .

Der Finanzbeamte war selbst überrascht, er hat die Regelung auch erst vor kurzem erfahren.

Was du schreibst, gilt nur für Fahrzeuge aus de EU Raum. z.B. wenn ich mir einen Pkw aus Deutschland hole aus dem Jahr 2009, dann gilt die damalige Novaregelung, weil der Pkw ja ein Pkw bleibt bei Zulassung in Ö.

Auch eine Umtypisierung eines 89er T3 müsste daher nun einer Neuzulassung gleichkommen.

Kann ja mal einer probieren.

 

irgendwelche News von denjenigen, die von LKW auf Camper umtypisiert haben?

musste wer Nova nachzahlen? Holger??

 

danke, lg phil

Bearbeitet von funkyphil
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Am 8.5.2015 um 14:38 schrieb Inimicus:

Wieso sollte man für eineb LKW Nova zahlen müssen?!

Muss man ja nicht einmal bei einem neuem LKW aus Österreich?

 

also ... für den IMPORT eines LKW aus dem EU-Ausland wird NIEMALS Nova fällig werden. Wenn er LKW bleibt - fraglich, ob das Sinn macht.

Importiert man einen LKW und macht in in diesem Zug einen PKW draus, wird die NOVA fällig. Vom IST-Wert.

Importiert man ein Fahrzeug aus einem EU-Land, ist die Regelung auch anders als aus einem 3.Land. Weil da kommt ja noch MwSt. und Zoll a noch dazu.

 

Zusätzlich ... diese CO2- Regelung ist für Benzin-Fahrzeuge ... hier nachzulesen. Für Diesel-Fahrzeuge gibt es da ein Urteil, dass alle KFZ vor 200x eben das nit müssen.

 

Bei WoMo ... brauchst theoretisch ein Gutachten von einem Sachverständigen für den IST-Wert. Davon wird dann die Nova berechnet. Sofern durch den Umbau des Fahrzeuges das so genannte äussere Erscheinungsbild verändert wird. Kein Scherz. Sonst reicht ein Ankaufswert-Zettel von einem Händler der entsprechenden Marke ... weil nur das Basis-Fahrzeug für die Berechnung der Nova herangezogen wird. http://www.nova-rechner.at/index.php/import/wohnmobile

 

I hab sowohl 2014 als auch 2015 jeweils 1 Klein-LKW in ein WoMo umtypisieren lassen. Bzw. Reisemobil :P ... das Finanzamt kann nur dann berechnen, das es glaubt, wenn man sich  nit VORHER erkundigt und ihnen die jeweiligen Paragraphen sowie Wertgutachten etc. gleich mitbringt.

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genau, agp8x.

 

I wollt die ganzen Links zu meinen Ausführungen noch einfügen, hab aber total vergessen, dass man hier nach max. 10min. nix mehr editieren kann.

 

CO2-Steuer für KFZ vor 07/2008 (erstmals in der EU angemeldet): http://nova-rechner.at/index.php/news/kfz-vor-07-2008-co2-steuer-frei

Rückerstattung für CO2, die jemand bereits bezahlt hat: http://nova-rechner.at/index.php/news/co2-rueckerstattung

Nova-Befreiung für KFZ vor 1992: http://nova-rechner.at/index.php/news/kfz-vor-1992-nova-frei

 

Und ganz wichtig: es gibt irgend einen "Bagatell-Betrag", wenn a KFZ weniger als Betrag X zum Zeitpunkt der Umtypisierung wert is. (siehe Reisemobil ... äusseres Erscheinungsbild) Unter dem wird ka Nova mehr eingehoben.

 

Wer trotzdem - sofern aus der EU importiert oder in Ö umtypisiert - was bezahlt hat, sollte versuchen, das Geld zurückzuholen.

 

Kleiner Tipp: NIEMALS ohne diese genzen Unterlagen zum Finanzamt. Immer herrlich, mit welchem Maß die messen und wie rasch sie dann a Plombe auf die FIN machen.

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Am 20.3.2016 um 13:45 schrieb boon:

genau, agp8x.

 

I wollt die ganzen Links zu meinen Ausführungen noch einfügen, hab aber total vergessen, dass man hier nach max. 10min. nix mehr editieren kann.

 

CO2-Steuer für KFZ vor 07/2008 (erstmals in der EU angemeldet): http://nova-rechner.at/index.php/news/kfz-vor-07-2008-co2-steuer-frei

Rückerstattung für CO2, die jemand bereits bezahlt hat: http://nova-rechner.at/index.php/news/co2-rueckerstattung

Nova-Befreiung für KFZ vor 1992: http://nova-rechner.at/index.php/news/kfz-vor-1992-nova-frei

 

Und ganz wichtig: es gibt irgend einen "Bagatell-Betrag", wenn a KFZ weniger als Betrag X zum Zeitpunkt der Umtypisierung wert is. (siehe Reisemobil ... äusseres Erscheinungsbild) Unter dem wird ka Nova mehr eingehoben.

 

Wer trotzdem - sofern aus der EU importiert oder in Ö umtypisiert - was bezahlt hat, sollte versuchen, das Geld zurückzuholen.

 

Kleiner Tipp: NIEMALS ohne diese genzen Unterlagen zum Finanzamt. Immer herrlich, mit welchem Maß die messen und wie rasch sie dann a Plombe auf die FIN machen.

 

 

für mich klingt das ziemlich eindeutig.

 

Ich frag mich nur warum man anscheinend stets bei diversen Behörden diskutieren muss. :(

Ist es nicht möglich dass die ihre Sachbearbeiter einmal auf eine Schulung schicken damit sie über denselben Wissensstand verfügen ? ;)

 

L.G.Martin

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vor 16 Stunden schrieb martin40:

Ist es nicht möglich dass die ihre Sachbearbeiter einmal auf eine Schulung schicken damit sie über denselben Wissensstand verfügen ? ;)

Hey, das sind auch nur Beamte ;)

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Hallo, 

 

die Antworten gingen jetzt irgendwie an meiner Nachfrage vorbei. 

aber der Richard wär hier eh schon ein Kandidat für die richtige Antwort. 

 

mir gings um die Behauptung vom t3sucher, daß ein novafreies  Fahrzeug vor '92 bei Umtypisierung novapflichtig werden soll. 

also '91 Feuerwehr auf PKW oder '87er LKW auf Wohnmobil, etc...

 

lg phil

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Am 20.3.2016 um 10:42 schrieb agp8x:
vor 8 Stunden schrieb funkyphil:

Hallo, 

 

die Antworten gingen jetzt irgendwie an meiner Nachfrage vorbei. 

aber der Richard wär hier eh schon ein Kandidat für die richtige Antwort. 

 

mir gings um die Behauptung vom t3sucher, daß ein novafreies  Fahrzeug vor '92 bei Umtypisierung novapflichtig werden soll. 

also '91 Feuerwehr auf PKW oder '87er LKW auf Wohnmobil, etc...

 

lg phil

 

funkyphil:

Es scheint zu stimmen, dass beim Umtypisieren von Klasse N (LKW) auf Klasse M (Personenbeförderung) die NOVA auch für T3 fällig wird:

Sie dazu auf der Seite vom BMF den Punkt 3,

Zitat

3. Erstmalige Zulassung oder wenn das Fahrzeug zuzulassen wäre

Die Pflicht zur Entrichtung der NoVA besteht weiters im Falle der erstmaligen Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland, wenn die Steuerpflicht nicht bereits nach Punkt 1 oder 2 entstanden ist oder nach Entstehen der Steuerpflicht eine Vergütung aufgrund eines Befreiungstatbestandes erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war

 

Aber im nächsten Satz wird es noch heißer:

Zitat

Auch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, bildet einen Vorgang der der Normverbrauchsabgabe unterliegt, ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht.

Ich kann mir vorstellen, dass die NOVA dann schon fällig wird, wenn das nicht zugelassene, aber NOVA-pflichtige Fahrzeug mit blauer Nummer gefahren wird.

 

Zum Einwand von Stefan, dass Umtypisierungen ohne NOVA erfolgt sind:
Wenn der T3 als Kombinationskraftfahrzeug zugelassen war (Fahrzeugklasse M1) und zum WoMo umgebaut wurde, dürfte keine NOVA fällig werden, aber jetzt kommts:

Auf der Seite vom ÖAMTC ist es direkt angesprochen:

Zitat

Die NoVA wird fällig, wenn:

.......

  • der Grund für eine NoVA-Befreiung entfällt: Zulassung eines ehemaligen Vorführ-, Diplomaten-, Fahrschulfahrzeugs oder eines ehemaligen Miet-, Taxi oder Gästewagens bzw. Umtypisierung (z.B. von LKW auf Wohnmobil)

Ich bin mir jetzt aber nicht wirklich sicher, ob da nur die Umtypisierung von Klasse N1 auf M1 darunter fällt oder auch die "kleine" Umtypisierung innerhalb der Fahrzeugklasse M1 von "Kombinationskraftwagen" auf "Sonderkfz Wohnmobil".

 

 

_____________________________________________________________________________________________

Sorry für das verwirrende Quoting (agp8x): Wenn man ein Posting zitiert, aber das dann doch nicht abschicken will und anschließend ein anderes Posting zitiert, dann passiert obiges, wobei ich wenigstens noch den Text von agp8x weglöschen konnte, den Quoting-Rahmen nicht.

Bearbeitet von hannes
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vor 13 Stunden schrieb hafaloabar:

Hey, das sind auch nur Beamte ;)

Das sind windige Erfinder in Steuereintreiben... wie das vor einiger Zeit bei uns noch mit WoMo und 1,70m Stehhöhe, wurde zwischenzeitlich wieder gekippt.

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Suchen wir die Schuldigen lieber in der Politik, die Beamten müssten das dann halt machen und ausbaden.

Denk an Euer Wechselkennzeichen, der Finanzminister schreit: Nur kan Cent Steuer weniger!

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puh, so viel Amtsdeutsch! das ist ja furchtbar!!

hat schon wer einen LKW vor '92 auf ein Womo/PKW umtypisiert und kann berichten?

 

lg phil 

Bearbeitet von funkyphil
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i zitier jetzt nit alles, um drauf zu antworten:

 

also ... LKW vor 92 ... was soll da groß dabei rauskommen? Nix ausser a neuer Typenschein.

 

Hannes: "SonderKFZ Wohnmobil" ist NICHT MEHR üblich. Man typisiert heutzutage in Fahrzeugklasse M1 ... und verändert nur die Aufbauart. Von Kombi auf Wohnmobil/Reisemobil, Multifunktion oder ähnliches. Hab 2013 unseren Toyo umtypisiert, 2014 unseren Sprinter, 2015 den anderen Sprinter.

 

Die NoVa-Regelung wäre nur fällig, wenn von N1 auf M1 ... wenn nur Aufbauart geändert wird, wurde ja bereits vorher irgendwann die NoVa fällig oder ... wegen oben angeführten Gründen ... eben nit.

 

Wie gesagt ... hab das ganze komplett durchexerziert. Und bin mit allen Paragraphen, dem Ankaufszettel, dem Wiegezettel usw zur Typisierungsstelle. Und es war alles gut.

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Am 23.3.2016 um 11:58 schrieb hannes:

OK, das hab ich noch  nicht gesehen, daher nicht gewusst.

Was hast durchexerziert? N1 auf M1 ohne NOVA?

 

 

ich habe bereits 2x N1 auf M1 umtypisiert. 1x Reisemobil, 1x Geländewagen mit Aufbau

Und bei einem M1 ... Kombi in Multifunktionsfahrzeug geändert.

 

ohne Nova ... bitte hannes, oben durchlesen, kommt drauf an, welcher Fahrzeugwert, welches Baujahr usw. Hier wird leider wieder was zerredet und interpretiert. Fakt is: es war problemlos.

Bearbeitet von boon
fehlte was
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T3sucher hat weiter oben aber das genaue Gegenteil erzählt und ich habe den Text des BMF zitiert und dazu geschrieben "scheint..."

Natürlich kann es vorkommen, das es in einzelnen Finanzämtern unterschiedliche Vorgangsweisen gibt, ja selbst innerhalb eines Finanzamtes, weil der Beamte eine dienstliche Mitteilung nicht bekommen hat, übersehen hat.

So ein Abgabenbescheid ist seitens des Finanzamtes keine unveränderliche Sache, die können eine gewisse Zeit noch nachfordern :(

 

Ich importiere irgendwann in diesem oder nächsten Jahr möglicherweise einen N1 um ihn auf Wohnmobil umzubauen. Ich werde mich jedenfalls vorher genau beim für mich zuständigen Finanzamt erkundigen.

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also erstens, hannes, hat das generell primär nix mit dem Finanzamt zu tun, sondern mit einer Software/Datenbank, in der alle KFZ mit ihrer FIN eingetragen werden bzw. san. Machst du eine KFZ-Änderung, entsteht eine "Sperre" für deine FIN. Willst du dann zur Zulassungsstelle, dann kannst dort nix machen,bis das Finanzamt es dir wieder frei gibt.

 

Dass es unterschiedliche Finanzämter gibt, tjo ..., oba dass es eine Gesetzeslage gibt, die DU beweissen könntest anstatt dort um Infos zu bitten, is a kloa.

 

Wie oben geschrieben:

Unterschied zwischen Wohnmobil und Reisemobil

Fahrzeugwert bei Wohnmobil inkl. Inventar, bei Reisemobil (äusseres Erscheinungsbild unverändert durch Umbau) nur reiner KFZ-Wert. Lt. Eurotax, wenn da nix mehr drin is, lt. Gutachten bzw. Kaufwert durch Fachhändler

Baujahr wg CO2 und Nova

ERSTMALIGE ZULASSUNG in der EU wegen CO2 und Nova

 

Ein Freund von mir hat einen T3 aus Deutschland importiert, wollte ihn zulassen, is um CO2 und Nova gebeten worden. Musste es zahlen. Aber ihm wurde - logischerweise - nicht gesagt, dass er das zurückfordern kann. Die ham a schönes Gesicht gemacht, als er dann den Antrag auf Rückerstattung von BEIDEM gemacht hat. Und dass das nirgendwo in den Medien stand, is a klar. Ist ja heute gottseidank gar nix "unfrei" und "nicht gelenkt".

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  • 4 Monate später...

heute beim Finanzamt gewesen! 

 

87er T3 LKW ist bei Umtypisierung auf WoMo Nova-befreit.

jetzt muß i nur noch den Typisierer überzeugen, dass die Doka ein WoMo ist... ;)

 

lg phil

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  • 1 Jahr später...

Hallo hol den akten Kram jetzt wieder raus!

 

War heute 3 Stunden beim Finanzamt tolle Sache, meim Krümel is erstmalig im Juni 1990 zugelassen 2008 stillgelegte, 2014 hab in kauft so jetzt kommst laut meiner info sollte er Nova befreit sein ! Denkste die wollen jetzt an Nachweis das von 90 bis 2008 das Fahrzeug durchgehen im eu Raum angemeldet war das keine Nova anfällt!!!! 

In Flensburg angerufen und die habem keine Daten mehr da nach 7 Jahre alle daten gelöscht werden wenn nach einer Stilllegung keine Anmeldung mehr erfolgt! So Nun bräuchte ich a wertgutachten vom bus und dann werden 10% davon berechnet!!!

 

Öamtc Rechtsstellung angerufen und die haben ma an netten Paragrafen genannt! Paragraf 6 abs. 6 das steht dann erstmalige Zulassung im eu Raum! Bin gespannt was die morhen sagen im Finanzamt!

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(6) Bei Gebrauchtfahrzeugen, die unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland gebracht werden, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die vor dem 1. März 2014 geltende Rechtslage anzuwenden. Die Steuer ist in der Höhe zu bemessen, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges in der Europäischen Union im Inland anzuwenden gewesen wäre, wobei für die Bonus-Malus-Berechnung die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen ist

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sind ja erst 28.

außerdem musst ihn dann mW auf historisch umtypisieren.

 

ein Bekannter musste unlängst fürs Umtypisieren eines '86er LKW auf Womo zahlen...

 

lg phil

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vor 1 Stunde schrieb wasmachen:

Nach 30 Jahren ist garnichts mehr fällig:P

 

nix 30 Jahre sondern vor 1992 - weils da bei uns auch keine Nova gab.

 

@Phil ich hab nie was bekommen wie mein Kasten ein Womo wurde, weils damals keine Nova gab - laut Gruber

 

 

Ich würd mal zu einem anderen Finanzamt gehen und dort mit deinem Problem vorstellig werden ohne zu erwähnen, dass dich die ersten schon weggeschickt werden....

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vor 10 Stunden schrieb Riegertoni:

Hallo hol den akten Kram jetzt wieder raus!

 

War heute 3 Stunden beim Finanzamt tolle Sache, meim Krümel is erstmalig im Juni 1990 zugelassen 2008 stillgelegte, 2014 hab in kauft so jetzt kommst laut meiner info sollte er Nova befreit sein ! Denkste die wollen jetzt an Nachweis das von 90 bis 2008 das Fahrzeug durchgehen im eu Raum angemeldet war das keine Nova anfällt!!!! 

In Flensburg angerufen und die habem keine Daten mehr da nach 7 Jahre alle daten gelöscht werden wenn nach einer Stilllegung keine Anmeldung mehr erfolgt! So Nun bräuchte ich a wertgutachten vom bus und dann werden 10% davon berechnet!!!

 

Öamtc Rechtsstellung angerufen und die haben ma an netten Paragrafen genannt! Paragraf 6 abs. 6 das steht dann erstmalige Zulassung im eu Raum! Bin gespannt was die morhen sagen im Finanzamt!

 

Steht die Erstzulassung und Abmeldung nicht eh im fahrzeugbrief? Bzw. wird dort vermerkt? 

 

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Bus is angemeldet weil i mit dem Paragraf 6 Abs 6 kommen bin, weil ma aber immer bei einem neuem Sachbearbeiterin is und wie i raus bin mich die von gestern gesehen hat wie i mit einem breitem grienser raus bin hats mi danach angerufen, das des so ned geht das i jedes mal wo anders bin und sich morgen einer des ganze nochmal anschaut, aber laut rechtsbeihife vom öamtc und wirtschaftskammer is es nun mal so das Paragraf 6 Abs 6 schwarzvauf weiß sagt erstmalige Zulassung:) 

Halt euch auf dem laufenden

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vor 36 Minuten schrieb Riegertoni:

Bus is angemeldet weil i mit dem Paragraf 6 Abs 6 kommen bin, weil ma aber immer bei einem neuem Sachbearbeiterin is und wie i raus bin mich die von gestern gesehen hat wie i mit einem breitem grienser raus bin hats mi danach angerufen, das des so ned geht das i jedes mal wo anders bin und sich morgen einer des ganze nochmal anschaut, aber laut rechtsbeihife vom öamtc und wirtschaftskammer is es nun mal so das Paragraf 6 Abs 6 schwarzvauf weiß sagt erstmalige Zulassung:) 

Halt euch auf dem laufenden

 

Öha! Persönlicher Rachefeldzug der gedemütigten Beamtin lässt grüßen.... :lol:

Ich schätze mal, daß Du nichts mehr hören wirst. Meiner Meinung nach sind die Gesetze diesbezgl. eindeutig.

 

Gruß, Olli

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vor 9 Stunden schrieb Inimicus:

 

nix 30 Jahre sondern vor 1992 - weils da bei uns auch keine Nova gab.

 

 

Davor gabs MwSt bzw 'Luxussteuer'.

 

Gerechnet wird ja Nova zzgl MwSt auf die Nova.

Ab 30j = Oldtimer, deswegen nix:ph34r:

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vor einer Stunde schrieb Olli:

 

Öha! Persönlicher Rachefeldzug der gedemütigten Beamtin lässt grüßen.... :lol:

Ich schätze mal, daß Du nichts mehr hören wirst. Meiner Meinung nach sind die Gesetze diesbezgl. eindeutig.

 

Gruß, Olli

 

Mal schaun, rechtsbeischand is schon informiert, weiters öamtc und wirtschaftskammer!

 

Die Aussage von denen war ja nur das i einen Nachweis bringen muss das das Fahrzeug dauerhaft im eu Raum angemeldet war und nicht in einem drittkland wie die Schweiz, und auf mein bitten mir zu zeigen wo des schwar auf weiß steht is nichts gekommen!!

 

I könnte a nix mehr hinterlegen da ja nach 7 Jahre Anmeldung alle daten in Flensburg gelöscht werden, ergo keine Chance diese zu bekommen, wenn des aber im Nova Gesetz  stehen würde hätte i damals 2014 noch die chance kappt diese Info zu bekommen da ja 2008 stillgelegt worden is aber es steht ja nirgends was im Nova gesetzt!!

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Und dann hams am Tel gesagt das es Schrott is was i importiert hab, öamtc Oldtimer Spezialist dazu wenn da was kommt is verjährt B)

 

Im Internet findet ma auf Finanz Seite nur Zölle auf Schrott wenn ma Gewerbetreibende is!

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vor 2 Stunden schrieb wasmachen:

Ab 30j = Oldtimer, deswegen nix:ph34r:

 

ja, aber nicht automatisch. 

und man kann ja nicht jeden umtypisieren...

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...dann weisst Du wg den 30 Jahren mehr wie ich. Schon mehrfach gemacht....

Und ich red weniger vom umtypisieren, sondern beziehe das mehr aufs importieren...

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  • 5 Jahre später...

Ich muss dieses Thema leider wieder aufrollen.

 

Ich bin gerade dabei meine Doka von N1 auf M1 zu Typisieren. Wie ist das jetzt wirklich mit der Nova muss ich Nachzahlen oder nicht.

Doka ist Bj 1990. Habe schon zwei mal mit dem Finanzamt telefoniert und zwei verschiedene aussagen bekommen.

Der eine sagt ja das Fahrzeug wird dann Nova-Pflichtig und der andere sagt nein keine Nova weil BJ vor 1992 was stimmt jetzt??

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Ok danke ich hoffe das ist bei mir dann auch so. Die auf dem Finazamt haben nämlich absolut keinen Plan was jetzt stimmt 🤣

 

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Du brauchst ein Wertguthaben für das Finanzamt von einem Ziviltechniker. Dann wirst eingestuft oder, wie in meinem Fall  war nichts zu bezahlen. Solange ist eine Anmeldung gesperrt.  
Aber Dokas werden imho seit etwa 10 Jahre nicht mehr auf M1 umtypisiert weil es das viel Missbrauch mit amerikanischen Fzgen gegeben hat. 
Besser ist auf historisches Fahrzeug zu typisieren. 

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Nein Die Kabine ist e nur Ladung und in 10 min herunten.

Die am Land haben halt gemeint das ich Probleme bekommen könnt bei Kontrollen wenn ich mit einem Historischen Fahrzeug und der Kabine herum fahre.

 

Das mit dem Gutachten mach ich sowieso.

 

Hab ein Gutachten zum Auflasten, eins für die Kabine und ein Wertgutachten kommt auch noch.

 

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