hannes Geschrieben 13. Februar 2016 Teilen Geschrieben 13. Februar 2016 Hallo, mit der derzeit im Parlament in Begutachtung befindlichen Novelle zum Kraftfahrgesetz wird eine Bestimmung eingeführt werden die vorschreibt, dass bei Tausch des Tachos der bisherige Kilometerstand einzustellen ist. Zitat 10. Dem § 24 wird folgender Abs. 11 angefügt: „(11) Ist ein Fahrzeug mit einem Wegstreckenmesser (Kilometerzähler) ausgerüstet, so dürfen keine Manipulationen des Kilometerzählers zur Reduzierung oder falschen Wiedergabe des Kilometerstandes des Fahrzeugs vorgenommen werden. Bei Reparatur oder Tausch des Kilometerzählers ist der bisherige Kilometerstand einzustellen.“ Da die Kilometerstände auch in der "Pickerldatenbank" (also in der Datenbank, in der die wiederkehrenden Überprüfungen nach § 57a gespeichert werden, eingetragen sind, wird ein Tachotausch ohne Anpassung beim nächsten Pickerl auffallen. Der Verstoß wird nach der neuen Bestimmung sofort strafbar sein und nicht erst beim Verkauf des Fahrzeuges. Ich würde auch dann, wenn der Kilometerstand des neuen Tachos höher bzw. wesentlich höher ist als beim alten, die Angleichung durchführen. Auch beim 5-stelligen Tache wird es wohl nicht glaubhaft sein, dass in einem Jahr 90.000 km gefahren wurden (z.B. Tausch eines Tachos mit 55.000 km gegen einen mit 45.000 km) 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 13. Februar 2016 Teilen Geschrieben 13. Februar 2016 wieso soll ich mit meinem auto nicht 9o.oookm im jahr fahren dürfen? wobei ein 5-stelliger tacho bei einem 30 jahre alten auto ohnehin nicht aussagekräftig ist, wenns keine serviceunterlagen gibt... lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 13. Februar 2016 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2016 Dürfen schon und der 5-stellige Tacho ist sicher auch nicht aussagekräftig, aber da es dann verpflichtend sein wird, den Tauschtacho anzugleichen, kann man dir ans Bein pinkeln. Wie gesagt, mir ist es egal, was wer macht, eventuelle Konsequenzen habe ja nicht ich zu tragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bertl1972 Geschrieben 13. Februar 2016 Teilen Geschrieben 13. Februar 2016 Soweit ich - aus anderen Markenforen - weiß ist bzw. war die Tachoangleichung in Deutschland VERBOTEN! Mir persönlich wäre es ja immer lieber gewesen und hätte es auch logisch empfunden, den Tachostand anzugleichen, damit die Historie erhalten bleibt. Ich hatte einmal einen Renault, der den Tachotausch im Serviceheft vermerkt hatte... vor 3 Stunden schrieb hannes: Da die Kilometerstände auch in der "Pickerldatenbank" (also in der Datenbank, in der die wiederkehrenden Überprüfungen nach § 57a gespeichert werden, eingetragen sind, wird ein Tachotausch ohne Anpassung beim nächsten Pickerl auffallen. Der Verstoß wird nach der neuen Bestimmung sofort strafbar sein und nicht erst beim Verkauf des Fahrzeuges. Na hoffentlich unterstellt man mir nicht irgendwann einmal eine "nicht durchgeführte Tachoangleichung", wenn zwischen zwei Pickerlüberprüfungen manchmal sehr wenige Kilometer aufscheinen (z. B. letztes Jahr Renault 20 nur 152 km oder Alfa 75 immerhin 404 km) LG Bertl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damax Geschrieben 13. Februar 2016 Teilen Geschrieben 13. Februar 2016 viel vergnügen beim einklagen....austria goes american....tipp wir kommen und merken es nichtmal... gruz max Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ernstJXsyncro Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 danke für die info Hannes, ich packs nimma...... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Calypso Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 (bearbeitet) seit wann gibt es die speicherung der kilometerstände in einer datenbank überhaupt? - va was sagt der km stand bei einem 26 jahre alten auto wirklich aus? wenn der km zähler bei einem bus - jenseits der 300t km marke ist, muss eh alles mind. einmal getauscht worden sein. und im falle einer vollrestaurierung stimmts ja dann auch wieder hinten und vorn nicht zusammen. das is ja alles ein witz. im grunde sagt der Kilometer stand dann nur etwas darüber aus, wieviele km die Karosse gelaufen ist... oh wow. höchst interessant. Bearbeitet 15. Februar 2016 von Calypso Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 15. Februar 2016 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 (bearbeitet) Seitdem die Pickerlberichte online erfasst und gespeichert werden. Nochmals: Was ist die Intention dieser Bestimmung: Bislang konnte man bei zurückgedrehtem Tacho nur dann strafen, wenn Vorsatz und Betrugsabsicht nachgewiesen werden konnte. Ist für jemanden, der ein wenige Jahre altes Auto kauft frustrierend, wenn da 50.000 oder 100.000 km weniger drauf stehen als das Auto gelaufen ist. Klarerweise ist bei 30 Jahre alten Autos das Interesse am genauen Tachostand weniger interessant, nur verstößt du trotzdem dagegen. Natürlich ist es möglich, dass du mit deiner Argumentation dann durchkommst oder dass man bei so alten Autos gar nicht mehr agiert.l Bearbeitet 15. Februar 2016 von hannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomasma Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 Angenommen ich tausche von 5 auf 6 Stelligen Tacho muss ich die erste Stelle deaktivieren? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Calypso Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 Hahaha nein, du musst die mitgezählt haben wie oft der fünfstellige schon wieder bei 00.000 gestanden ist, und musst dann die erste stelle dementsprechend nachdrehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 nein, da musst du dann verpflichtend die 1 nehmen. sonst hast du ja wieder eine unglaubwürdige Jahresfahrleistung. es sei denn du kannst den höheren km-stand mittels Servicebuch belegen... lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomasma Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 1 ist Super! Da ist ja mein T3 gleich das Doppelte wert. Servicebuch. Bruahahaha. Der war gut . Sowas unglaubwürdig Aussageskräftiges gibt's auch nur im Beamtenhimmel. Was ich da schon reingeschmiert habe.... lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
95hp Geschrieben 15. Februar 2016 Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 vor 4 Stunden schrieb hannes: Seitdem die Pickerlberichte online erfasst und gespeichert werden. weißt du dazu auch ein Datum? danke Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 15. Februar 2016 Autor Teilen Geschrieben 15. Februar 2016 Nein, dürfte aber noch nicht so lange her sein, hier ein Artikel vom 13.10.2014 der Wiener Zeitung Zitat Wien. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, muss nun nicht mehr das letzte "Pickerl"-Gutachten vorlegen. Grund dafür ist die zentrale "Pickerl"-Datenbank, die mit Anfang Oktober eingerichtet wurde. In der § 57a-Begutachtungsplakettendatenbank werden alle Daten zur Sicherstellung der Korrektheit der Gutachten und der Gültigkeit der Plaketten gespeichert und verwaltet. Somit sind nun die Gutachten über die wiederkehrende Begutachtung für die Zulassungsstellen abrufbar. Durch die zentrale Datenbank erwartet man sich sowohl eine bessere Nachvollziehbarkeit als auch verbesserten Schutz gegen Missbrauch, wie beispielsweise gestohlene oder verlorene Plaketten oder Gutachten durch nicht ermächtigte Stellen. Erfasst wird unter anderem auch der Kilometerstand. "Abweichungen können damit bei einer Kaufüberprüfung festgestellt werden", erklärt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bullitirol Geschrieben 16. Februar 2016 Teilen Geschrieben 16. Februar 2016 Werden denn zum jetzigen Zeitpunkt die KM bei der Pickerl-Überprüfung gespeichert?! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kane01 Geschrieben 16. Februar 2016 Teilen Geschrieben 16. Februar 2016 vor 6 Minuten schrieb Bullitirol: Werden denn zum jetzigen Zeitpunkt die KM bei der Pickerl-Überprüfung gespeichert?! Der Kilomoterstand wird schon lange gespeichert. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hafaloabar Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 Wo kein Schächter, da kein Schaf. meine Meinung ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ernstJXsyncro Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 falsch, das scheint sofort auf da alles in der datenbank erfaßt wird, das heißt du bekommst dann automatisch die strafe ;-) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomasma Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 George Orwell 1984? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nagyegi Geschrieben 5. März 2016 Teilen Geschrieben 5. März 2016 Sorry aber das ist technisch nicht (immer möglich), oder meint ihr JEDES modell hat einen Tacho der auf eine andere Laufleistung eingestellt werden darf? Ich rede hier von modernen Tachos, wo sich noch keiner auskennt, oder von älteren elektrischen wo es nie eine Software gab zum umschreiben. Und überhaupt, Golf 3, einige Tachos zeigen ja ab 300.000tkm wieder null an, dann fährt man zum pickerl mit 10.000 und kriegt eine Strafe? Ein Witz... (ps. hab sowas, mein T4 war vor vielen Jahren mit 200tkm im System, vor ca 2 Jahren erstes Pickerl nach TDI umbau mit neuem Tacho, KMstand 5000.) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 31. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2017 Ich habe mir heute den § 24 des Kraftfahrgesetzes durchgelesen. Der ist nicht ganz so ausgefallen, wie er ins Parlament gekommen ist und wie ich ihn im Anfangsposting aus den Parlamentsmaterialien zitiert habe. Der Absatz 11 ist in dieser Form ins KFG gekommen: Zitat (11) Ist ein Fahrzeug mit einem Wegstreckenmesser (Kilometerzähler) ausgerüstet, so dürfen keine Manipulationen des Kilometerzählers zur Reduzierung oder falschen Wiedergabe des Kilometerstandes des Fahrzeugs vorgenommen werden. Bei Reparatur oder Tausch eines elektronischen Kilometerzählers ist der bisherige Kilometerstand einzustellen. Das Einstellen des Kilometerstandes ist nur bei elektronischen Kilometerzählern verpflichtend. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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