Busitzend Geschrieben 4. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2017 http://www.rundschau-online.de/region/koeln/bande-ueberfuehrt-polizei-klaert-serie-von-bulli-diebstaehlen-in-koeln-28523760?dmcid=sm_em Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Busitzend Geschrieben 4. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 4. Oktober 2017 Kann gut nachvollziehen wie es der Besitzerin ging nachdem mir das auch schon passiert ist. Aber was die Versicherung da abzieht ist der absolute Hammer!!! Sind wohl keine Bus-Liebhaber bei der Gothaer-Versicherung Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Calypso Geschrieben 4. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2017 kann mir das jemand erklären warum die versicherung eine abschlagzahlung leistet und den bus selbst versteigern möchte? welche rechtsgrundlage gibts bitte dazu? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chri20e Geschrieben 4. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 4. Oktober 2017 (bearbeitet) Ist in österreich auch so. wenn die versicherung z.b. Einen totalschaden ausbezahlt gehört denen das wrack. Das fahrzeug kommt in die wrackbörse und händler können drauf bieten. Das höchstgebot wird vom restwert abgezogen und der betrag wird von der versicherung ausbezahlt, den versteigerungswert bekommst dann vom höchstbietenden der das wrack holt. wenn du das fahrzeug behalten willst weil nur da kofferraumdeckel kaputt ist fällst um den betrag um. sowas kann ziemlich bitter enden wenn man nur einen bagatell schaden hat und der restwert vom fahrzeug niedrig ist. hab ich schon mal gehabt Bearbeitet 4. Oktober 2017 von chri20e Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Busitzend Geschrieben 5. Oktober 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. Oktober 2017 Totalschaden schön und gut aber in meiner Welt ist bei einem Diebstahl wohl eine Rückführung des Fahrzeugs zum Besitzer zielführender und vor allem logischer als eine Abschlagszahlung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
westitreter Geschrieben 5. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2017 vor 3 Minuten schrieb Busitzend: Totalschaden schön und gut aber in meiner Welt ist bei einem Diebstahl wohl eine Rückführung des Fahrzeugs zum Besitzer zielführender und vor allem logischer als eine Abschlagszahlung. Keine Angst, die richtige Welt erklärt Dir dann die Versicherung. Aber es gibt da noch welche die sich für die Kunden einsetzen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
95hp Geschrieben 5. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2017 vor 21 Stunden schrieb chri20e: Ist in österreich auch so. wenn die versicherung z.b. Einen totalschaden ausbezahlt gehört denen das wrack. Das fahrzeug kommt in die wrackbörse und händler können drauf bieten. Das höchstgebot wird vom restwert abgezogen und der betrag wird von der versicherung ausbezahlt, den versteigerungswert bekommst dann vom höchstbietenden der das wrack holt. wenn du das fahrzeug behalten willst weil nur da kofferraumdeckel kaputt ist fällst um den betrag um. sowas kann ziemlich bitter enden wenn man nur einen bagatell schaden hat und der restwert vom fahrzeug niedrig ist. hab ich schon mal gehabt Nicht ganz. Kommt druaf an wad man mit der Versicherung ausmacht. Hatte damals einen schaden von 2300€. Lies mir 2000€ ausbezahlen und durfte das auto behalten. Lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
chri20e Geschrieben 5. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2017 Ich hab mich damals mit meiner Versicherung ähnlich geeinigt, die haben 2/3 des Schadens bezahlt. bei meinem Bruder war mit denen nicht zu reden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trauntaler Geschrieben 5. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 5. Oktober 2017 Hallo! Interressant zu lesen wie hier der Hase läuft! Sollte mein Bus abhanden kommen würde ich mir schriftlich eine mögliche Rückabwicklung bestätigen lassen. Und ein Vorkaufsrecht falls es Sinn macht den Bus z.B. beschädigt zum Zeitwert zurückzukaufen statt die ganze Auszahlung rückgängig zu machen. Da ist sicher was möglich bzw. da kann ich lästig sein! LG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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