schoko Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Prüfinterwalle neuPrüfinterwalle neu Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Thomasma Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Datei kann nicht geöffnet werden. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Das betrifft nur die, die ihre ehemaligen Rettungsfahrzeuge nicht umtypisiert haben: Änderungen ab 1.5.2018 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
frnz45 Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 hallo ja in Österreich kommen wiedermal sehr intelligente Neuerungen auf uns zu für N1 die im zulassungsschein N1 (quasi LKW) eingetragen haben, dürfen ab ich vermute frühjahr das pickerl nicht mehr überziehen aber 3monate vorher machen. für N1/M1/sonderfahrzeuge man darf auch nicht mehr von einen pickerlprüfer zum anderen fahren, bis man den gefunden hat mit den wenigsten mängel, und das pickerl dort machen. d.h. das erste negativgutachten zählt und ist im zentralregister in der Landesregierung gespeichert. was ich noch läuten gehöhrt habe, ist das es ab den besagten negativgutachten nur mehr 2wochen zeit hat das Fahrzeug zum abschluß zu bringen. schafft man dies nicht soll angeblich die betriebserlaubniss verfallen und der Termin für die Landesregierung ist unausweichlich. genauer Gesetzestext wird sicher wer noch online stellen. schauma mal was denen wiffzacks noch so einfällt, weil da hat dann die Landesregierung alle hande voll zu tun weil 2wochen sind gleich um. brauchst nur an feiertag drinn haben und die teile bestellt haben.......... netten gruß franz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Olli Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 vor 35 Minuten schrieb frnz45: hallo ja in Österreich kommen wiedermal sehr intelligente Neuerungen auf uns zu für N1 die im zulassungsschein N1 (quasi LKW) eingetragen haben, dürfen ab ich vermute frühjahr das pickerl nicht mehr überziehen aber 3monate vorher machen. für N1/M1/sonderfahrzeuge man darf auch nicht mehr von einen pickerlprüfer zum anderen fahren, bis man den gefunden hat mit den wenigsten mängel, und das pickerl dort machen. d.h. das erste negativgutachten zählt und ist im zentralregister in der Landesregierung gespeichert. was ich noch läuten gehöhrt habe, ist das es ab den besagten negativgutachten nur mehr 2wochen zeit hat das Fahrzeug zum abschluß zu bringen. schafft man dies nicht soll angeblich die betriebserlaubniss verfallen und der Termin für die Landesregierung ist unausweichlich. genauer Gesetzestext wird sicher wer noch online stellen. schauma mal was denen wiffzacks noch so einfällt, weil da hat dann die Landesregierung alle hande voll zu tun weil 2wochen sind gleich um. brauchst nur an feiertag drinn haben und die teile bestellt haben.......... netten gruß franz halte ich alles für nicht wirklich schlecht (abgesehen von der Überziehungsgeschichte). Wenn das Pickerl verweigert wird, hat es in den meisten Fällen schon seine Berechtigung und der Mangel gehört abgestellt. Keine Lust auf noch mehr tickende Zeitbomben im Straßenverkehr. Was die 2 Wochen angeht: Sinnvollerweise hat man sich schon VOR dem ersten Termin mal mit seinem Gefährt beschäftigt und Mängel behoben. Falls man dazu nicht in der Lage ist, hilft ein Werkstattbesuch. Danach dann das Pickerl zu machen sollte die Chance, daß man durchfällt, schon erheblich reduzieren. Gruß, Olli Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Racy Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Naja aber ich hab keinen Bremsenprüfstand und Rüttelplatte daheim.... Die offensichtliche Dinge mach ich sowieso, was ICH sehe! Im Endeffekt lauft aber eh wieder alles drauf aus das der Staat die alten Autos weghabn will und wir uns neue kaufen damit die Wirtschaft was hat davon! So quasi, wannst ka Pickerl kriegst hau erm weg und kauf da an neuen.... I finds an Witz wanns wirkli so kommt... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bonSchurl Geschrieben 9. Dezember 2017 Teilen Geschrieben 9. Dezember 2017 Als nächstes werdenˋs dann die kleinen Wertstätten ausrotten. Die, die sich noch mit alten Autos auskennen und ohne YouTube wissen wie man eine Prüflampe verwendet. Wenn man die neuen Richtlinien beachtet, wird man sich auch entsprechen vorbeireiten. Vorab einen Besichtigungstermin machen, damit man genug Zeit hat etwas zu reparieren. Werden wir uns daran gewöhnen, ist so. Aber es zielt darauf ab, alte Autos aus dem Verkehr zu ziehen. Grundsätzlich ja in Ordnung wenn etwas nicht mehr sicher genug ist. Was mich aber wirklich ankotzt ist die Tatsache dass sich die Bonzen dann wichtig machen was sie alles für uns erreicht haben und 100km, hinter der gedachten Grenze, fahren unsere alten Autos dann weitere 20 Jahre! Wie die ersten LKW Fahrvertote angekündigt worden sind, in Wien und Umgebung, haben sich die ganzen Kärtchentandler schon die Hände gerieben weil sie wieder was zum günstig einkaufen bekommen haben von unserem netten Staat... Das hat für mich nichts mit Vorbildwirkung zu tun! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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