Friedl77 Geschrieben 10. Februar 2019 Teilen Geschrieben 10. Februar 2019 Hallo! Ich hab da mal eine Frage bezüglich Anmeldung von 2 T3s auf Wechselkennzeichen mittels Zulassungsbesitzergemeinschaft. Ein Bus gehört mir, einer meiner Frau, beide sind derzeit unabhängig voneinander bei unserem Forumsversicherungsprofi versichert und haben 2 Taferln. Plan ist, diese beiden Autos auf 1 Wechselkennzeichen anzumelden, und zwar so, dass sowohl meine Frau, als auch ich im Zulassungsschein stehen. Im Kaufvertrag stehen natürlich nicht wir beide als Käufer, aber lt. help.gv.at sollte eine Benützungsüberlassungserklärung ausreichen. Wie sieht sowas aus, damit diese rechtswirksam ist? Habe dazu bislang nichts verbindliches gefunden... Hat das jemand so in der Art schon mal gemacht? Danke&lg Friedl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inimicus Geschrieben 10. Februar 2019 Teilen Geschrieben 10. Februar 2019 Man kann unten bei den zusätzlichen Anmekrungen - einen Mitbenützer eintragen lassen, der ist zwar nicht Zulassungsbesitzer aber der Name steht unten zu mindest drinnen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bertl1972 Geschrieben 10. Februar 2019 Teilen Geschrieben 10. Februar 2019 Mein Wissensstand ist folgender - nachdem sowohl ich als auch meine Frau je ein Wechselkennzeichen mit je drei Fahrzeugen habe (ich wollte einmal alle Fahrzeuge auf einen Nenner bringen): Die "Miteintragung" eines Partners ist zwar möglich, wenn aber der "Hauptzulassungsbesitzer" nur einer sein soll, muss das (müssen die) entsprechende(n) Fahrzeug(e) auf diesen neu zugelassen werden. Und zwar mit allen Konsequenzen wie gültiges §57a-Gutachten und Zulassungsgebühr von rund EUR 172,- / Fahrzeug (ohne Kennzeichentafeln, weil ja vorhanden). Kaufvertrag oder Überlassungserklärung weiß ich nicht, spielt aber glaube ich eine eher untergeordnete Rolle, oder? Sollte jemand eine günstigere Möglichkeit kennen, bin ich sehr daran interessiert. Gruß, Bertl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GTBAUMI Geschrieben 10. Februar 2019 Teilen Geschrieben 10. Februar 2019 Ja ganz einfach! Frau aus dem Haus werfen und das Auto verkaufen! So hab ichs gemacht. Das ist jetzt kein Scherz. LG Baumi Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ruppi1980 Geschrieben 10. Februar 2019 Teilen Geschrieben 10. Februar 2019 Warum dürfen die Busse nicht euch beiden gehören???? Wäre doch egal.....im Streitfall hätte jeder einen halben Bus. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Friedl77 Geschrieben 11. Februar 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Februar 2019 Wem die Busse de facto gehören is eh wurscht, aber derzeit sind beide angemeldet auf die/den jeweiligen Besitzer/in. Dass die Ummeldung Geld kostet ist auch so weit klar (zumindest 1x). Es geht im Grunde darum, mit dem geringst möglichen Widerstand die beiden Busse auf Wechselkennzeichen für uns beide zuzulassen. So Ist es zB im Todesfall des Partners leichter möglich das KFZ weiter zu betreiben (Gott behüte, aber im Ernstfall durchaus eine besch*** Situation...). Ich fahr mal zur Zulassungsstelle, mal sehen was die sagen. Danke & lg Friedl Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MexBus Geschrieben 11. Februar 2019 Teilen Geschrieben 11. Februar 2019 Haben wir schon seit 2011 so. Auto wird verkauft => neuer Besitzer alle zwei. Einfach einen Kaufvertrag machen Käufer sind alle zwei - der kostet nix ;-) (Wennst eine Vorlage brauchst schick mir per PN mit Mail Adresse) Wird dann zum zweiten dazu gemeldet und es gibt einen weiteren Zulassungsbesitzer für alle zwei Zulassungsscheine Somit gehören beide Autos beiden und im Zulassungsschein steht oben ein Besitzer und unten ein weiterer Zulassungsbesitzer. => Hab das damals über meinen Versicherungsbetreuer gemacht. Lg, Mex 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ruppi1980 Geschrieben 11. Februar 2019 Teilen Geschrieben 11. Februar 2019 Stimmt..... Sollte der Fall eintreten, das einer von beiden Verstirbt, ist es mit beiden als Zulassungsbesitzer einfacher da beide Busse trotz Nachlassherumtuerei noch benutzt werden dürfen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Friedl77 Geschrieben 11. Februar 2019 Autor Teilen Geschrieben 11. Februar 2019 Super, danke für die Info Mex! Dann machen wir das so Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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