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Zulassungsbesitzergemeinschaft


Friedl77

Empfohlene Beiträge

Hallo!

 

Ich hab da mal eine Frage bezüglich Anmeldung von 2 T3s auf Wechselkennzeichen mittels Zulassungsbesitzergemeinschaft.

Ein Bus gehört mir, einer meiner Frau, beide sind derzeit unabhängig voneinander bei unserem Forumsversicherungsprofi versichert und haben 2 Taferln.

 

Plan ist, diese beiden Autos auf 1 Wechselkennzeichen anzumelden, und zwar so, dass sowohl meine Frau, als auch ich im Zulassungsschein stehen.

Im Kaufvertrag stehen natürlich nicht wir beide als Käufer, aber lt. help.gv.at sollte eine Benützungsüberlassungserklärung ausreichen. Wie sieht sowas aus, damit diese rechtswirksam ist? Habe dazu bislang nichts verbindliches gefunden...

 

Hat das jemand so in der Art schon mal gemacht?

 

Danke&lg

Friedl

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Man kann unten bei den zusätzlichen Anmekrungen - einen Mitbenützer eintragen lassen, der ist zwar nicht Zulassungsbesitzer aber der Name steht unten zu mindest drinnen...

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Mein Wissensstand ist folgender - nachdem sowohl ich als auch meine Frau je ein Wechselkennzeichen mit je drei Fahrzeugen habe (ich wollte einmal alle Fahrzeuge auf einen Nenner bringen): Die "Miteintragung" eines Partners ist zwar möglich, wenn aber der "Hauptzulassungsbesitzer" nur einer sein soll, muss das (müssen die) entsprechende(n) Fahrzeug(e) auf diesen neu zugelassen werden. Und zwar mit allen Konsequenzen wie gültiges §57a-Gutachten und Zulassungsgebühr von rund EUR 172,- / Fahrzeug (ohne Kennzeichentafeln, weil ja vorhanden). Kaufvertrag oder Überlassungserklärung weiß ich nicht, spielt aber glaube ich eine eher untergeordnete Rolle, oder?

Sollte jemand eine günstigere Möglichkeit kennen, bin ich sehr daran interessiert.

 

Gruß,

Bertl

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Wem die Busse de facto gehören is eh wurscht, aber derzeit sind beide angemeldet auf die/den jeweiligen Besitzer/in. 

Dass die Ummeldung Geld kostet ist auch so weit klar (zumindest 1x).

Es geht im Grunde darum, mit dem geringst möglichen Widerstand die beiden Busse auf Wechselkennzeichen für uns beide zuzulassen. So Ist es zB im Todesfall des Partners leichter möglich das KFZ weiter zu betreiben (Gott behüte, aber im Ernstfall durchaus eine besch*** Situation...).

 

Ich fahr mal zur Zulassungsstelle, mal sehen was die sagen.

Danke & lg

Friedl

 

 

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Haben wir schon seit 2011 so.

Auto wird verkauft => neuer Besitzer alle zwei.

Einfach einen Kaufvertrag machen Käufer sind alle zwei - der kostet nix ;-) (Wennst eine Vorlage brauchst schick mir per PN mit Mail Adresse)

Wird dann zum zweiten dazu gemeldet und es gibt einen weiteren Zulassungsbesitzer für alle zwei Zulassungsscheine

Somit gehören beide Autos beiden und im Zulassungsschein steht oben ein Besitzer und unten ein weiterer Zulassungsbesitzer.

=> Hab das damals über meinen Versicherungsbetreuer gemacht.

 

Lg,

Mex

 

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Stimmt.....

 

Sollte der Fall eintreten, das einer von beiden Verstirbt, ist es mit beiden als Zulassungsbesitzer einfacher da beide Busse trotz Nachlassherumtuerei noch benutzt werden dürfen.

 

 

 

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