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Anerkennung deutsche H-Zulassung in Österreich


tom76

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Hallo Leute!

Mir ist aufgefallen, dass es die Behörden unserer deutschen Nachbarn mit der Originalität des Fahrzeuges bei der Erlangung einer H-Zulassung bei weiten nicht so genau nehmen wie die österreichischen Kollegen. In Deutschland scheint es so ist es relativ problemlos, für Fahrzeuge mit "zeitgenössischen" Umbauten das H-Kennzeichen zu bekommen. Mir ist bei diversen Verkaufsanzeigen aufgefallen, dass Umbauten wie Motor (AAZ, TDI, E2, ...),  Bereifungen die es am T3 nie gegeben hat usw. teileweise keine Rolle spielen.

Nun zu meiner Frage, hat schon jemand ein Fahrzeug mit H-Zulassung aus Deutschland importiert und dafür eine österreichische Zulassung als Historisches Fahrzeug erhalten, obwohl  es nach dem österreichischen Gesetz nicht dem Originalzustand entspricht oder in der Liste "Historische Kraftfahrzeuge" aufgelistet ist?

SG Tom

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Sers,

Hab 2 histor. Fahrzeuge.....

Ich frag mich grad, wo du den Vorteil siehst?

Zum sparen gibts eigentlich nix, außer, du meldest extra an.

 

In D findest genug histor. 'Variationen', die dir bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung die Stillegung näherbringen:D

 

Und wenn ich über den technischen Zustand meines Luftis keine 6 Monate nach Oldtimergutachten in D nachdenke, muss dir auch klar sein dass das Oldtimergutachten weder ne Tüv-Hauptuntersuchung noch sonstwas ist....

Der Tüver hier hat trotzdem alles angeschaut, und auch die falschen Technischen Daten gefunden und (leider) korrigiert:roll:

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Hi wasmachen!

Es geht mir hier nicht ums "sparen", für das ist der T3 mittlerweile sowieso das falsche Hobby :)

Da mein Bus auf Grund diverser Umbauten nicht mehr original ist, wird ihm in Österreich zumindest eine H-Zulassung verwehrt bleiben.

Somit ist es nur mehr eine Frage der Zeit, dass mein T3 in naher Zukunft von immer mehr flächenmäßigen Fahrverboten betroffen sein wird.

Zuerst trifft es wahrscheinlich nur div. Städte, dann vielleicht diverse Autobahnabschnitte und dann .......

Und diese Fahrverbote wird man in Zukunft nur mit einer H-Zulassung umgehen können.

Aber mit deinem letzten Absatz hast du meine Frage wahrscheinlich eh schon beantwortet :wacko:

 

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vor 26 Minuten schrieb tom76:

Und diese Fahrverbote wird man in Zukunft nur mit einer H-Zulassung umgehen können.

 

Ich nehme an, dass es sich um eine Vermutung Deinerseits handelt?

Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass eine "H-Zulassung" (in welchem Land auch immer) eine völlige Fahrsicherheit für die Zukunft darstellt.

 

Ich für meinen Teil werde den Bus belassen wie er ist. Wenn es wirklich soweit kommt, dass die Einschränkungen zunehmen und mein Nutzungsverhalten stören, denke ich erneut über Möglichkeiten nach. Das wird noch ein paar Tage dauern - bis dahin gibt es ev. auch schon wieder andere technisch sinnvolle Lösungen. Alternativ bin ich bis dahin zu alt für diesen Sch*** und verkaufe den Wagen....

 

Gruß, Olli

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vor 4 Stunden schrieb tom76:

In Deutschland scheint es so ist es relativ problemlos, für Fahrzeuge mit "zeitgenössischen" Umbauten das H-Kennzeichen zu bekommen. Mir ist bei diversen Verkaufsanzeigen aufgefallen, dass Umbauten wie Motor (AAZ, TDI, E2, ...),  Bereifungen die es am T3 nie gegeben hat usw. teileweise keine Rolle spielen.


Weil es Auslegungssache* ist, wurde von so manchem Prüfer ein Auge zugedrückt. Oder sogar zwei Augen :blink: Auch was den Zustand, mindestens Note 3, angeht! Ich hoffe das wird nicht zu sehr missbraucht, wäre schade wenn dann irgendwann die Daumenschrauben angezogen werden... 
 
*Auslegungssache - Beispiele: 
- Zustand: Eine große Delle oder starker Rost unter dem Scheibenrahmen sind eigentlich schon eine Note 4 und somit wäre kein H mehr möglich.
- Lack/Farbe: Die Farbe ist relativ egal, Busse wurde fast von Anfang an in allen erdenklichen Farben umlackiert, so ist eigentlich alles zeitgenössisch. 
- Motorumbauten: Auslegungssache! Ein 2E Umbau ist eigentlich nicht so einfach H-tauglich wenn er nicht schon vor xx-Jahren umgebaut wurde. Öttinger hat aber früher auch schon 4-Zylinder Reihenmotoren eingebaut, Auslegungssache ob der 2E dann im Vergleich auch zeitgenössisch ist... 
- Reifen/Felgen: Beim T3 halbwegs einfach, da gab es doch in den 90er Jahren schon fast alles erdenkliche im Zubehör. Wenn man da z.B. mit einem alten Prospekt nachweisen kann das es die Kombination früher schon gab sollte es eigentlich kein Problem sein. 

Hilft dir jetzt vielleicht nicht direkt zu deiner Frage, zeigt aber das so manches deutsche H auf wackeligen Beinen steht! 

Grüße aus Bayern! 
Stefan 

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Zwei Dinge:

 

"H"-Zulassung in Deutschland  und "Historisches KFZ" in Österreich sind zwei verschiedene paar Schuhe - deswegen heissen Sie auch anders.

Anders gesagt: Es ist die gemeinsame Sprache die uns trennt.

 

Nein mit einem "H" aus D wirst Du nicht automatisch eine Zulassung als "Historisches KFZ" bekommen - höchstens Schwierigkeiten.

 

vor 4 Stunden schrieb wasmachen:

In D findest genug histor. 'Variationen', die dir bei der nächsten Kontrolle durch die Rennleitung die Stillegung näherbringen:D

 

Und wenn ich über den technischen Zustand meines Luftis keine 6 Monate nach Oldtimergutachten in D nachdenke, muss dir auch klar sein dass das Oldtimergutachten weder ne Tüv-Hauptuntersuchung noch sonstwas ist....

Der Tüver hier hat trotzdem alles angeschaut, und auch die falschen Technischen Daten gefunden und (leider) korrigiert:roll:

 

..zum Beispiel.

Ein Oldtimergutachten sagt nix über den technischen Zustand aus, schwere und sichtbare Mängel müssten aber da wie dort in die Zustandsbewertung einfliessen

 

In D braucht es auch kein Fahrtenbuch und die Verwendung ist nicht eingeschränkt auf max. 120 Tage - wie in Ö.

Kein Fahrtenbuch mitzuhaben ist glaub ich sogar ein schwerer Mangel bei der §57a ebenso der übereinstimmende Zustand des Fahrzeuges mit dem Typenschein ist auch ein Teil der Überprüfung und muss auch mitgebracht werden. 

 

Einfach erklärt:

 

https://www.autoservicestation.at/2015/11/27/historisches-fahrzeug-so-klappt-die-zulassung-teil-1/

 

 

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Alles klar,

danke für die Antworten soweit. Prinzipiell hat @wasmachen die Frage eh schon beantwortet.

Generell wollte ich keine Zukunftsdiskussion lostreten und ich weiß auch wie die Zulassung eines österreichischen Fahrzeuges zu einem historischen Fahrzeug in Österreich läuft da ich eines besitze.

Vielleicht findet sich ja noch jemand der zu dieser Situation aus Erfahrung näheres berichten kann.

 

Ich wollten einmal einen T3 mit deutscher Zulassung nach Österreich importieren. Da habe ich mich bei der Salzburger Landesregierung schlau gemacht und mir ist noch eine Antwort des Sachbearbeiters prägend in Erinnerung geblieben: "Schauen Sie dass sämtliche Umbauten welche nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sind noch in Deutschland typisiert werden, dann können wir alles übernehmen und es sollte sofern der technische Zustand entspricht zu keinerlei größeren Problemen kommen"

Und deshalb ist meine Frage naheliegend, ob dies auch für die H-Zulassung zutrifft.

 

Grüße

Tom

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vor 8 Stunden schrieb tom76:

Und diese Fahrverbote wird man in Zukunft nur mit einer H-Zulassung umgehen können.

Ich denke ja, auch mit dem MV ist man vorerst sicher. Und wie schnell die Einschränkungen für H-Fahrzeuge kommen, wird man sehen. Könnte schnell gehen wenn jetzt alle auf H umsteigen und dann doch in die Städte fahren.  Vielleicht hat der G-Kat doch noch die längere Kulanzzeit.

 

Okay, das ist jetzt keine Antwort auf die Ausgangsfrage, aber eh ich mir überlege, wie ich eine H-Zulassung kriege, überlegte ich eher, ob ich nicht lieber auf MV umsteige, zur Not ganzes Auto.

 

Und die Prüfkriterien für H-Zulassung haben sich in letzter Zeit auch in D verschärft.

Zum Beispiel ein solch nettes Auto ist nicht H-fähig:

https://suchen.mobile.de/fahrzeuge/details.html?damageUnrepaired=NO_DAMAGE_UNREPAIRED&id=278389333

 

 

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ich darf mit meinem MV aber zB nicht zu meinem Zweitwohnsitz fahren. mit dem JX aber schon...

 

also sicher sein kann man sowieso nie...

 

lg phil

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vor 34 Minuten schrieb funkyphil:

ich darf mit meinem MV aber zB nicht zu meinem Zweitwohnsitz fahren. mit dem JX aber schon...

also sicher sein kann man sowieso nie...

lg phil

Eriwan?

Wo ist man denn dieselfreundlich und sperrt G-Kat aus? Und wieso? Lkw?

 

Dann empfehle ich Verlegung des Zweitwohnsitzes nach Württemberg.

 

 

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der MV ist ein LKW und der JX ein PKW. gleiche Karosserieform und hinten beide leer. nur der eine hat halt Fenster...

über den Sinn von sowas sollte man nicht nachdenken!

 

lg phil

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Die Umweltpickerl für Ö kann man sich ja schon online bestellen (auch für PKWs!). Und dort fragt die Maske einzig und allein nur nach der EZ und Kraftstoff.

 

Da ist nix wie in Schland mit G-Kat = Grüne Plakette und so... :wacko:

Bearbeitet von August
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...du kannst die korrekte Plakette aber auch in D besorgen.

 

Unser Touran hier wär lt ÖAMTC gelb.... ist aber nicht korrekt, kriegt in D grün. Deswegen in D besorgt:D

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Weiß ich. Ich meine die bestehenden Fahrverbote betreffend LKWs in Österreich. Deren Plaketten kann man auch schon für PKWs ordern...

Lg

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Hallo @tom76,

 

 der Erlass sieht keine Anerkennung aus anderen Ländern vor und die Idee von "historischen Fahrzeugen" ist, dass man Kulturgut erhält - nicht dass man Schlupflöcher für Fahrverbote oä öffnet. Es macht wohl keinen Sinn hier darüber zu diskutieren ob Fahrverbote sinnvoll sind oder Fahrzeuge aus den 90ern Kulturgut sind. Vermutlich wird man eines Tages auch das ganze Gesetz überdenken. Es ist halt so.

Mindestalter ist 25 Jahre, dh ein Fahrzeug bis 1994 zurück kannst Du als historisches Fahrzeug anmelden und zum Thema Originalität steht da im Erlass:"Zeitgenössischer Ersatz gilt als dem originalen Zustand entsprechend, wenn es sich um Zubehör oder Ersatzteile handelt, die in einem Zeitraum von 10 Jahren ab dem Erzeugungsjahr des Fahrzeuges im Handel angeboten wurden (handelsübliches oder werksnahes Zubehör).". Dh Zubehör das selbst 2004 gekauft und montiert wurde, wird noch berücksichtigt. Ich denke, dass die meisten Liebhaberfahrzeuge da keine grossen Probleme haben werden. Wie immer, gibt es auch hier Spielraum für den Prüfer und meine Erfahrung ist, dass der Gesamteindruck auch ganz entscheident ist.

Der Erlass dazu ist übrigens sehr leserlich und nur ein paar Seiten lang.

 

LG, MicKa

 

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25 war einmal...

 

"...das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b)..."

 

Lg

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vor 10 Minuten schrieb August:

25 war einmal...

 

"...das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b)..."

 

Lg

richtig und mit dem zeitgenossischem Zubhör ist man inzwischen auch schon recht streng....

  • Upvote 1
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16 minutes ago, August said:

25 war einmal...

 

"...das älter als 30 Jahre ist und in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste der historischen Kraftfahrzeuge eingetragen ist (§ 131b)..."

 

Lg

 

Du hast Recht - Danke für den Hinweis / die Korrektur!

Auf der Seite der Regierung habe ich dazu gefunden:"Der Erlass zur Thematik der historischen Fahrzeuge ist noch nicht an die aktuelle Rechtslage angepasst und sieht noch das frühere Alter von 25 Jahren vor." - lol. 

Bearbeitet von MicKa
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Ich glaube der Bus in dieser Verkaufanzeige veranschauchlicht, dass im Falle eines Importes nach Ö trotzt deutscher H-Zulassung wahrscheinlich die Chance als historisches KFZ typisiert zu werden nicht besteht: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anzeige/volkswagen-t3-syncro-multivan-camper-h-zulassung-tuev-neu/1142959204-216-7939

-AAZ

-16er auf 14zöller

-Ortec RR-Träger

-Innenumbau

-usw.

Da sieht man wieder einmal, dass trotz EU speziell beim Thema KFZ unter den Ländern überhaupt keine paralellen bestehen.

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vor 1 Stunde schrieb tom76:

Da sieht man wieder einmal, dass trotz EU speziell beim Thema KFZ unter den Ländern überhaupt keine paralellen bestehen.

 

Hallo,

 

doch, es gibt (dank der EU) zahlreiche Harmonisierungen, die es ermöglichen, z.B. Fahrzeuge einfacher zu importieren (Steuern/Zölle), bereits erfolgte Eintragungen EU-weit zu akzeptieren und sich z.B. auch in einem reichhaltigen Markt unkompliziert mit Ersatzteilen zu versorgen. Was Du meinst, ist das Thema H-Zulassung in Deutschland und die historische Zulassung in Österreich: Hier gibt es Unterschiede. Aber bitte nicht einfach pauschalisieren.... 

 

Gruß, Olli

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vor 2 Stunden schrieb Olli:

 

Hallo,

 

doch, es gibt (dank der EU) zahlreiche Harmonisierungen, die es ermöglichen, z.B. Fahrzeuge einfacher zu importieren (Steuern/Zölle), bereits erfolgte Eintragungen EU-weit zu akzeptieren und sich z.B. auch in einem reichhaltigen Markt unkompliziert mit Ersatzteilen zu versorgen. Was Du meinst, ist das Thema H-Zulassung in Deutschland und die historische Zulassung in Österreich: Hier gibt es Unterschiede. Aber bitte nicht einfach pauschalisieren.... 

 

Gruß, Olli

 

Ich beziehe mich hier rein wie im Titel beschrieben um das Thema H-Zulassung.......

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Ja, und genau hier ist auf EU-Ebene doch auch was weitergegangen:

 

"Das Europäische Parlament hat im Jahr 2014 die Richtlinie zur regelmäßigen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern 2014/45/EU verabschiedet. Die darin enthaltenden Vorschriften müssen von den Mitgliedstaaten ab dem 20. Mai 2018 angewendet werden. In der Richtlinie findet sich unter anderem auch erstmalig eine einheitliche europäische Definition für historische Fahrzeuge, welche auf die Arbeit der HVG im Europäischen Parlament zurückgeht."

Quelle: https://www.khmoe.at/news/6_eu-einheitliche-europaeische-definition-fuer-historische-fahrzeuge-ab-20mai-2018

 

Gruß, Olli

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Also was die Motorisierung betrifft, ist es in D in keinem Fall eine "Auslegungssache".

Die Regel sind Glas klar.

"Original Motor, oder Motor aus Baureihe"

Was z.B. Auslegungssache ist, sind aufm 14er original 16er Bereifung auf 16" original Felgen oder Alufelgen die es damals von VW als Zubehör gab.

Bearbeitet von wage
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