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Achtung T1 Parkraumüberwachung


ernstJXsyncro

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Hallo

 

Mittlerweile ist es anscheinend auch bei uns so das man nicht nur im geschäft die kunden ausnehmen will sondern auch davor

hab schon in der gegend von meinem arbeitsplatz beim Mc solche leute herumrennen gesehen und fotos machen von abgestellten fahrzeugen

mittlerweile habe ich sowas auch schon bekommen - von einier tankstelle

lg ernst

SKM_C3110190926064900.pdf

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In der September-Ausgabe von "Konsument" gab es einen Artikel zur Besitzstörung.

Der Schlussatz lautet sinngemäß (nicht wortwörtlich, um nicht ev. gegen das Urheberrecht zu verstoßen):

Eine Besitzstörungsklage kann sofort gegen unrechtmäßiges Stehen auf Privatgrund eingebracht werden, meist gibt's Post von einem Anwalt, in der ein Pauschalbetrag und eine Unterlassungserklärung gefordert wird. Nachdem unsere Rechtssprechung tendenziell besitzstörungsfreundlich ist, sollte man dieses Angebot annehmen (bis zu ca. 300,-), sollte eine Klage bereits eingebracht worden sein, wird geraten, diese Forderung (üblicherweise rund 500,-) zu begleichen und gleich gar nicht bei Gericht zu erscheinen.

 

180,- sind viel Geld für eine wahrscheinlich Kleinigkeit, auch mein Auto wurde schon vom Firmenparkplatz, für den ich eine privat bezahlte Berechtigung besitze (jedoch nicht ins Auto gelegt hatte) abgeschleppt. Kostete schlappe 300er...

 

LG

Bertl

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Hm, naja. Aber verstehe ich das richtig?

Es geht darum, dass Fotos von Fahrzeugen zur Dokumentation gemacht werden und wenn die Halter länger dort "parken" und damit wohl offensichtlich den eigentlichen Zweck des Einkaufs-Parkens mißbrauchen, gestraft werden?

 

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vor 6 Minuten schrieb Olli:

Hm, naja. Aber verstehe ich das richtig?

Es geht darum, dass Fotos von Fahrzeugen zur Dokumentation gemacht werden und wenn die Halter länger dort "parken" und damit wohl offensichtlich den eigentlichen Zweck des Einkaufs-Parkens mißbrauchen, gestraft werden?

 

jap!

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vor 23 Minuten schrieb Olli:

....dann suche ich gerade das "Schlimme" an der Situation und finde es nicht.

Dann wird es schwierig.

Denn Du bezahlst etwas ohne Rechtsanspruch.

Theoretisch könnte der Kläger Dich auch nach Bedarf anzeigen auch wenn die finanzielle Zuneigung erfolgt ist und Du wirst für dasselbe Delikt vom Gericht verurteilt.

Steht ja nur dass er davon absieht aber es nicht doch tut.

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vor 2 Minuten schrieb Thomasma:

Theoretisch könnte der Kläger Dich auch nach Bedarf anzeigen auch wenn die finanzielle Zuneigung erfolgt ist und Du wirst für dasselbe Delikt vom Gericht verurteilt.

Steht ja nur dass er davon absieht aber es nicht doch tut.

 

Nein - mit dem Vergleichsangebot bzw der Annahme dieses ist die Sache aus der Welt!

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Ich habe die BP deswegen angeschrieben und sie haben mir auch geantwortet das dies generell nach 15minuten dort wo gemacht wird damit andere auch noch einkaufen können.

Sprich.......Zahl und verschwind sonst wirst anzeigt

 

Man kann hier nur jedem raten eben bei solchen Geschäften nicht mehr einzukaufen oder zu Tanken.

 

Noch ärger ist die bei unseren lieben Nachbarn. Da gibt es auch Vorschriften eine Parkuhr zu benutzen. Ist diese nicht vorhanden wird ebenfalls gestraft.

Das Geld bekommt meist auch nur das Inkassobüro

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Beim Schachtlwirt :

 

8 (!!) Studenten sitzen drinnen und konsumieren + unterhalten sich + lernen. 2 PKW draußen 3 Stunden.

1 Schild, Parkdauer max 1,5 h.

 

gleiches Schema, Foto vorher, Foto nachher, 2 x 120€.

 

keine Chance... die haben bezahlt.

 

wenigstens ernähren sich jetzt 8 junge Menschen gesünder.

 

lG

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vor einer Stunde schrieb Ruppi1980:

Das  du mit deinem Fahrzeug den Parkplatz besetzt, den ein Kunde für das jeweilige Geschäft benutzen würde....

 

 

Ja, das sehe ich ja auch so.

Ich erkenne das "Schlimme" in der Aufregung um die Sache nicht.

Denn: Wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet und es zu dem vom Besitzer freigegebenen Zweck durch andere mißbraucht wird, dann ist es doch legitim, entsprechende Rechtsmittel zur Umsetzung zu bringen. Im Besonderen, wenn auf Schildern darauf hingewiesen wird, dass es sich um Privatgrund handelt.

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vor 2 Stunden schrieb 122syncro:

Beim Schachtlwirt :

 

8 (!!) Studenten sitzen drinnen und konsumieren + unterhalten sich + lernen. 2 PKW draußen 3 Stunden.

1 Schild, Parkdauer max 1,5 h.

 

gleiches Schema, Foto vorher, Foto nachher, 2 x 120€.

 

keine Chance... die haben bezahlt.

 

wenigstens ernähren sich jetzt 8 junge Menschen gesünder.

 

lG

 

das ist doch eine bodenlose frechheit!!! 

 

konnten die 8 den aufenthalt nicht mit kassabelegen oder abbuchungen ihres konsums von der bankomatkarte belegen?

 

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vor 3 Minuten schrieb ernstJXsyncro:

Das ist ja der gag an der Sache. Da geht es ums abkassieren. Belege sind da Wurst

 

 

Es macht ja wohl einen Unterschied ob man das Geschäft/ Lokal in der Zeit wo man dort parkt, durchgehend nutzt oder ob man nach der Nutzung den Parkplatz weiterverwendet und damit neuen Kunden den Parkplatz nimmt und die dann nicht dorthin gehen....

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Nicht unrichtig aber siehe oben....

Hab beim ÖAMTC nachgefragt und die haben mir auch gesagt das momentan diese Art des abkassieren umgeht.

Der Betreiber bekommt das teilweise gar nicht mit weil diese Firmen die Gelder als Entlohnung behalten dürfen.

Diese Masche rennt schon seit Jahren in Deutschland und mittlerweile auch bei uns.

Siehe zb die Zielpunkt Parkplätze. Diese wurden großteils in Bausch und Bogen aufgekauft und weiterverpachtet. Dort hast du quasi keinem einen Platz weggenommen aber abgestraft wurde trotzdem.

Auch sagt die BP eindeutig das sie egal ob man einkauft oder nicht der Platz nach 15min zu räumen ist und danach sofort gestraft wird.

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Also ich war erst am montag in Zell am See, da hat mit ein Mitarbeiter der Landesregierung gesagt dass es in der Gegend Juristen gibt die Parkplätze anmieten oder kaufen und dann mit Besitzstörungsklagen Kohle machen.

 

brauchen halt auch alle eine Einkommensquelle 

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Ich meld mich mal zu Wort weil ich ja jeden Tag dort vorbeifahre. 

 

Diese T1 Typen schreiben echt alles auf, was auf der BP Tankstelle und dem Billa Parkplatz steht. Es gibt dazu duzende Berrichte. Die Kammeras die benutzt werden sind oft nicht geeicht. Das heißt also die angegeben Zeiten können nicht überprüft werden. 

Ich würde einspruch erheben und auf herausgabe der Beweisfotos pochen. 

 

Das lustige ist ja, die ganzen Parkplätze werden von den ganzen Mietwagen und Airportdrivern zugeparkt. Die bekommen aber scheinbar nie etwas. Böse Zungen behaupten es gibt da eine Deal zwischen denen und den T1 leuten. 

Was sagt der abP besitzer dazu Ernst?  

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Der Flughafen Wien erwirtschaftet ja mittlerweile auch mehr mit den Parkhäusern als mit den Fliegern.....mit der lukrativen Idee kann man ordentlich Schindluder treiben

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Geeichte Kameras? 

Was willst dort eichen? :P

Wenn die erklären das die Zeit wenn die Kamera am PC steckt täglich abgeglichen wird reicht das. 

Hat keine Messfunktion.

Es sei denn im Hintergrund wäre eine öffentliche Uhr mitaufgenommen geworden und hier die Zeitdifferenz sichtbar.

 

Zielpunkt wurde verpachtet/vermietet, ist und war aber auch vorher Privatgrund - Ergo ohne Zustimmung kein Abstellplatz = Besitzstörung und genau auf das war diese dubiose Firma aus, die haben auch teilw. die Absperrungen entfernt.  Und weil die Immobilienfirma  dadurch negativ in den Medien erschienen ist hat man die Pacht- bzw. Mietverträge gekündigt. Sonst hätte das kein Schwein dort interessiert - wenn dadurch Geld hereinkommt...

 

McDoof ist zwar rechtlich sauber mit der schriftlichen Lösung, aber zumindest den Kunden hätte man m.A. nach mit Durchsagen (zumindest in der ersten Zeit) oder an der Kassa eine Warnung zukommen lassen können.

Aber die Profitfrage nach der Apfeltasche ist hier wichtiger als die Kunden selber...

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vor 16 Stunden schrieb Syncro753:

Das lustige ist ja, die ganzen Parkplätze werden von den ganzen Mietwagen und Airportdrivern zugeparkt. Die bekommen aber scheinbar nie etwas. Böse Zungen behaupten es gibt da eine Deal zwischen denen und den T1 leuten.

 

Kann ja auch einen Deal zwischen Tankstelle, Billa und Mietwagenfahrern geben, ganz legal...

 

Wenn die Leut weil sie woanders für den Parkplatz zahlen müssten privates Gelände/Parkplätze zuparken wird halt darauf reagiert. Würde doch jeder von uns auch machen...

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Zur Zeit, als der Konsum pleite ging. Ein Arbeitskollege hat täglich beim KGM in der Jörgerstraße in der Tiefgarage geparkt. War kein Problem, weil KGM nicht so viele Kunden hatte. Als KGM zum Interspar  wurde,  fiel das auf  und es wurden Schranken und Parkgebühren bei mehr als 2 Stunden eingeführt. Kollege hat getobt, weil das ja seine (unbezahlte) Parkgarage war und er dort schon Gewohnheitsrecht gehabt hätte. Der Hinweis, Privatgelände und was er sagen würde, wenn jemand auf seinem Seegrundstück (Neufelder See) sein Fahrzeug abstellen würde, hat nichts gefruchtet, er ist nicht mehr zu Spar gegangen.

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Dito wird auch gestraft von manchen Tankstellen, wenn du sie als Abkürzung "missbrauchst".

 

Kaum fahrst du einfach durch ohne Absicht zu tanken oder zu kaufen, bekommst schon Post.

 

Durch die Kameras natürlich voll belegbar.....

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Bei den meisten Fällen hier wird ein öffentlicher Parkplatz gefordert, diesen wird man vermutlich nicht bei einer Firma (egal ob Wirtshaus, Tankstelle oder Einkaufsgeschäft) bekommen, sondern bei den Politikern, die dafür zuständig sind. Ich denke das wäre die richtige Stelle um anzuklopfen, falls es einem wichtig ist.

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Liebe Leute, heutzutage gehts nur mehr ums abkassieren. Das ist in allen Lebensbereichen der Fall.;)

Ich frage mich nur mehr wie lange das noch so weitergehen soll.:angry:

 

Wie weiter oben schon geschrieben. Die einzige Möglichkeit solche Orte einfach nicht mehr anfahren und dort kaufen.

 

L.G.

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Es geht nicht ums Abkassieren, sondern darum, dass diese Parkplätze dem Eigentümer entsprechend verwendet werden solen. Mit den Parkpickerln in vielen Bezirken sind die Probleme für diese Parkplätze schlimmer geworden. Pendler, die in Wien auf den ÖPNV umsteigen wollen und sich keinen bezahlten Parkplatz leisten wollen, stellen ihre Autos auf Supermarktparkplätze. Natürlich wehren sich diese - wird ja wohl verständlch sein. Die Parkplätze sind für die Kunden da und nicht für Tagesparker.

 

Wie sollen sich die Supermärkte denn sonst zur Wehr setzen? Anbringen einer Parkkralle ist genau so illegal und  wie das Auto durch zuparken am Wegfahren zu hindern. Die einzige Möglichkeit ist halt die Besitzstörungsklage - und die Überwachungsfirma und der Rechtsanwalt wollen nicht umsonst arbeiten - das ist wohl einzusehen.

 

Im 23. Bezirk in der Gatterederstraße gibt es eine Hofer Filiale. Der Parkplatz wird nach Geschäftschluss abgesperrt. Abends auf dem Heimweg sah ich ein Auto auf dem abgesperrten Parkplatz. In der Früh war das Kästchen mit dem Schlüssel für die Feuerwehr aufgebrochen.  So ein Vorgehen ist dann wirklich extrem.

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Ganz anfangs ging's nicht ums Tagesparken sondern drum das man aufpassen sollte wo man sich hinstellt da es anscheinend jetzt auch bei uns so ist das wenn du ins Geschäft was es kosten gehst hinter deinem Rücken ein privater Parkscherrif dich quasi anzeigt.

Lt Auskunft vom Betreiber ist es ihnen egal was du machst. Sobald du die 15minuten bei BILLA und BP überschritten hast wirst du angezeigt. Nach dem Motto "Kauf schnell ein und verschwinde"

Andere Supermärkte verlangen zwingend eine Parkscheibe sonst bekommst auch eine Anzeige.

Das ist Geldmacherei......das man nicht unter Tags auf einem Privatparkplatz steht und zwischendurch arbeitet ist eh klar. Das wird hier auch gar nicht diskutiert

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Man könnte es auch anders 'rum sehen: Sehr viele Geschäfte, Restaurants usw in Wien bieten keinen eigenen Parkplatz an. Ein paar gibt es dennoch, die, für die Dauer des Einkaufs - ggfs mit einem Zeitlimit das hier im Thread zwischen 15 Minuten und 90 Minuten erwähnt wird, einen Platz für das Fahrzeug anbieten.

 

Mitunter bekommen die Eigentümer des Parkplatzes auch nichts von der Strafe sondern geben einen Auftrag an eine Firma die dafür sorgt, dass niemand länger steht als erlaubt. Und diese Parkraumüberwachung kann sich über die Aufwandsentschädigung finanzieren (zu einer Anzeige kommt es ja meist nicht). In diesem Fall ist es also kein Abkasieren vom Eigentümer, sondern die Idee zB des Restaurantbesitzers, dass möglichst viele seiner Gäste in den Genuss des Parkplatzes kommen. Im Schnitt werden zB fünf Kunden, die jeweils eineinhalb Stunden bleiben, wohl auch mehr konsumieren als ein Kunde der acht Stunden bleibt. Und ein Geschäft wird in erster Linie aus wirtschaftlichen und nicht aus sozialen Interessen betrieben.

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vor 2 Stunden schrieb ernstJXsyncro:

Lt Auskunft vom Betreiber ist es ihnen egal was du machst. Sobald du die 15minuten bei BILLA und BP überschritten hast wirst du angezeigt. Nach dem Motto "Kauf schnell ein und verschwinde"

 

 

Du meinst wohl BILLA inside - also Tankstellenshop. Welchen Grund könnte es haben, dort länger zu parken. Wenn du dich dort auf einen Parkplatz hin stellst, dann wird es wohl um das Einkaufen im BILLA-Shop gehen und dort gibt es nicht so viele Artikel, dass du länger als 15 Minuten brauchst, da kannst auch noch das Tankstellen-WC benutzen.

Und nochmals: Alle diese Fälle sind leicht erkennbar Privatgrund. Auf Privatgrund habe ich mich so zu verhalten, wie es der Besitzer oder der Eigentümer will. Ist eine einfache Regel. Nur eines darf der Besitzer auf Privatgrund, den jeder Benutzen darf, nicht: Anordnungen geben, die der StVO widersprechen. Das darf er nur auf Privatgrund, der nicht von jedem benutzt werden darf, z.B. gibt es in den Remisen in Wien Tafeln mit "Fahrzeuge der Wiener Linien haben Vorrang"

 

Der Unterschied zwischen diesen Zahlungen und den, wenn man in der Kurzparkzone die Parkzeit überschreitet ist:

Kurzparkzone: In Österreich ist es eine reine Strafe, den Aufwand und die Personalkosten trägt die öffentliche Hand.

Privatgrund: Da müssen doch einige entlohnt werden, d.h. wenn ich einen Parkwächter anstelle, der am Tag im Durchschnitt 20 fälle bringt, dann muss ich die Lohnkosten durch 20 teilen und kann nicht die 2x1 Minute verrechne, die er für die Dokumentation braucht. DA wäre ich schneller Pleite als ich schauen kann.

Der Overhead der Firma, also das Büropersonal muss auch eingerechnet werden, aber mit der Gesamtzahl der Fälle. Da kommt schon einiges zusammen. Dann kommt noch der REchtsanwalt, der auch Geld sehen will und deren Honorare nicht unbedingt im Bereich der Geringverdiener angesetzt ist. Und nebenbei will die Parkfirma auch ein bisserl was verdienen.

 

Nochmals: Wenn man auf Privatgrund ist, dann hat man sich an die Vorgaben zu halten, diese müssen nach meinem Wissen(!) allerdings auch erkennbar angeschlagen sein.

 

Noch ein Beispiel, das wirklich blöd gelaufen ist:
Am Hietzinger Kai gibt es einen Merkur und unmittelbar daneben eine Tankstelle mit "Merkur inside". Derjenige stellt sein Auto auf dem Tankstellengrund ab und geht in den Merkur im Glauben, das ist der Merkur-Parkplatz. Brief vom Anwalt.  Derjenige ist der Ansicht, dass wegen der leicht möglichen Verwechslung er im Recht ist. Hätte er besser nicht gemacht, damit hat er die Gerichtskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt auch noch gehabt. Der einzige Vorteil war, dass er die Unterlassungserkärung nicht unterschreiben hat müssen.

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In diversen Orten in Holland z.B. besitzt der Supermarkt-Parkplatz eine Schrankenanlage.

Einfahren, Ticket ziehen, einkaufen und an der Kasse das Ticket entwerten lassen. 1,5 Stunden sind in der Regel kostenfrei.

Funktioniert m.E. recht gut...

 

Gruß, Olli

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In Österreich gibts hoffentlich noch Restintelligenz auch ohne Schranken von Supermarkt ...  je mehrs übertreiben desto mehr Schranken.. über die sich dann wieder alle aufregen....

lg

 

Bearbeitet von 122syncro
Tipfehler
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vor 18 Minuten schrieb 122syncro:

In Österreich gibts hoffentlich noch Restintelligenz auch ohne Schranken von Supermarkt ...  je mehrs übertreiben desto mehr Schranken.. über die sich dann wieder alle aufregen....

lg

 

 

...Tja, die Sache mit der Restintelligenz.

Da bin ich doch in den letzten Monaten und speziell der letzten Woche schwer ins Grübeln gekommen, ob sie tatsächlich noch in adäquaten Maß vorhanden ist.

Die o.a. Beispiele der Parkraumüberwachung und die damit verbundenen Erfahrungsberichte lassen mich noch mehr an der RI zweifeln...

 

Aber so ist das.

 

Gruß, Olli

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vor 9 Stunden schrieb hannes:

 

Du meinst wohl BILLA inside - also Tankstellenshop. Welchen Grund könnte es haben, dort länger zu parken. Wenn du dich dort auf einen Parkplatz hin stellst, dann wird es wohl um das Einkaufen im BILLA-Shop gehen und dort gibt es nicht so viele Artikel, dass du länger als 15 Minuten brauchst, da kannst auch noch das Tankstellen-WC benutzen.

 

 

Nein. Er meint den Flughafen Billa. Das ist ein ganz normaler Billa, die 15 Minuten stimmen nur nicht ganz, dort am Parkplatz sind es 30 Minuten. Und dies kann dort schon eng werden. Dort ist ebenfalls die T1 Parkraumüberwachung unterwegs. 

 

Zitat: 

In diversen Orten in Holland z.B. besitzt der Supermarkt-Parkplatz eine Schrankenanlage.

Einfahren, Ticket ziehen, einkaufen und an der Kasse das Ticket entwerten lassen. 1,5 Stunden sind in der Regel kostenfrei.

Funktioniert m.E. recht gut...

 

 

Der Flughafen Billa hatte sogar einen Schranken...ist aber nicht mehr im Betrieb. 

Zielpunkt damals in Döbling hatte auch einen Einfahrtsschranken. Dort war eine Kurzparkzone. Und virle hatten den Parkplatz benutzt wo noch kein Schranken dort war. Bei Konsum im Geschäft war das Parken dann gratis. 

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Die Datenschutzbehördler sind schon Vögel, den Artike 15 zitieren sie nur in Englisch und nicht in der deutschen Fassung. Aber DAnke für dieses Formular, werde ich auch einsetzen - Für T1 oder andere Parkraumüberwacher war es bisher nicht notwendig.

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Am 5.10.2019 um 11:11 schrieb hannes:

 

Du meinst wohl BILLA inside - also Tankstellenshop. Welchen Grund könnte es haben, dort länger zu parken. Wenn du dich dort auf einen Parkplatz hin stellst, dann wird es wohl um das Einkaufen im BILLA-Shop gehen und dort gibt es nicht so viele Artikel, dass du länger als 15 Minuten brauchst, da kannst auch noch das Tankstellen-WC benutzen.

Und nochmals: Alle diese Fälle sind leicht erkennbar Privatgrund. Auf Privatgrund habe ich mich so zu verhalten, wie es der Besitzer oder der Eigentümer will. Ist eine einfache Regel. Nur eines darf der Besitzer auf Privatgrund, den jeder Benutzen darf, nicht: Anordnungen geben, die der StVO widersprechen. Das darf er nur auf Privatgrund, der nicht von jedem benutzt werden darf, z.B. gibt es in den Remisen in Wien Tafeln mit "Fahrzeuge der Wiener Linien haben Vorrang"

 

Der Unterschied zwischen diesen Zahlungen und den, wenn man in der Kurzparkzone die Parkzeit überschreitet ist:

Kurzparkzone: In Österreich ist es eine reine Strafe, den Aufwand und die Personalkosten trägt die öffentliche Hand.

Privatgrund: Da müssen doch einige entlohnt werden, d.h. wenn ich einen Parkwächter anstelle, der am Tag im Durchschnitt 20 fälle bringt, dann muss ich die Lohnkosten durch 20 teilen und kann nicht die 2x1 Minute verrechne, die er für die Dokumentation braucht. DA wäre ich schneller Pleite als ich schauen kann.

Der Overhead der Firma, also das Büropersonal muss auch eingerechnet werden, aber mit der Gesamtzahl der Fälle. Da kommt schon einiges zusammen. Dann kommt noch der REchtsanwalt, der auch Geld sehen will und deren Honorare nicht unbedingt im Bereich der Geringverdiener angesetzt ist. Und nebenbei will die Parkfirma auch ein bisserl was verdienen.

 

Nochmals: Wenn man auf Privatgrund ist, dann hat man sich an die Vorgaben zu halten, diese müssen nach meinem Wissen(!) allerdings auch erkennbar angeschlagen sein.

 

Noch ein Beispiel, das wirklich blöd gelaufen ist:
Am Hietzinger Kai gibt es einen Merkur und unmittelbar daneben eine Tankstelle mit "Merkur inside". Derjenige stellt sein Auto auf dem Tankstellengrund ab und geht in den Merkur im Glauben, das ist der Merkur-Parkplatz. Brief vom Anwalt.  Derjenige ist der Ansicht, dass wegen der leicht möglichen Verwechslung er im Recht ist. Hätte er besser nicht gemacht, damit hat er die Gerichtskosten und die Kosten für den gegnerischen Anwalt auch noch gehabt. Der einzige Vorteil war, dass er die Unterlassungserkärung nicht unterschreiben hat müssen.

Naja der Merkur ist hinter der Tankstelle in der Amalienstraße und hat einen eigenen Parkplatz und Tiefgarage. Lesen sollte man halt schon genau. Wäre er eben zum Mäci gegangen :lol:

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Gestern bei Daimler in böblingen trotz Parkerlaubnis einen Strafzettl ausgefasst -  evtl. lebt das arme Böblingen von den Parkvergehen der Lieferanten bei der Daimler AG :blink:

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vor 1 Stunde schrieb fritze:

Gestern bei Daimler in böblingen trotz Parkerlaubnis einen Strafzettl ausgefasst -  evtl. lebt das arme Böblingen von den Parkvergehen der Lieferanten bei der Daimler AG :blink:

 

Satire?
https://www.boeblingen.de/start/StadtPolitik/haushalt.html

 

Mir scheint, das hier wird jetzt der Beschwerde-Thread für alle Falschparker und/oder falsch Behandelten des Forums....

Gut für die österreichische Seele... :P

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vor 22 Stunden schrieb Olli:

 

Satire?
https://www.boeblingen.de/start/StadtPolitik/haushalt.html

 

Mir scheint, das hier wird jetzt der Beschwerde-Thread für alle Falschparker und/oder falsch Behandelten des Forums....

Gut für die österreichische Seele... :P

:D Seit 2015 sind die Einnahmen der Parkstrafen rückgängig 

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Eh klar wenn privat abkassiert wird.

Die "Strafen" verbleiben ja als Gehalt beim Parkwächter, drum hat das Unternehmen auch sehr großes Interesse viele abzustrafen

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