Mäuschen Geschrieben 16. Januar 2020 Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 Grüß euch. Hat sich von euch schon jemand mit der neuen NoVA beschäftigt? Mein Problem gilt zwar für meinen T4, ist aber für T3‘s, die jünger als Bj. 91 sind auch denkbar. Bin dabei in meinen LKW eine Campingausstattung zu bauen und ihn dann auch in weiterer Folge auf WoMo zu typisieren. Problematisch wirds bei der NoVA Berechnung. Wenn das Fahrzeug einzelgenehmigt wird, wird es neu erstmalig zugelassen. Dafür bräuchte ich eine Emissionswertberechnung nach WTLP, die gibt es aber für einen T4 von 2002 nicht. LKW bleiben wird sich auch nicht mehr ewig spielen, wohne in Graz. Der Arbö Jurist hat mir von einer Umtypisierung derweil abgeraten weil diese Situation vom Gesetzgeber nicht bedacht wurde und somit ein Graubereich ist. Ich solle warten bis es eine Lösung gibt. Ab Oktober 2020 wird dann aber bei neuer Erstzulassung, die man ja nach einer Einzelgenehmigung hat auch CO2 Steuer fällig. Also wenn überhaupt umtypisieren dann wohl bald. Hat jemand Rat? beste Grüße, Mäuschen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Racy Geschrieben 16. Januar 2020 Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 Gilt das nicht für ganz neue Autos? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mäuschen Geschrieben 16. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 laut dem Arbö Juristen gehts um Erstzulassungen. Mir wärs recht wenn nicht ;) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Racy Geschrieben 16. Januar 2020 Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 I hab gelesen bei "erstmalig zugelassen"... War aber beim öamtc Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mäuschen Geschrieben 16. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 Wird’s nicht wie eine erstmalige Zulassung behandelt wenn ich einen neuen Typenschein bzw Einzelgenehmigung bekomme und damit anmelden geh?. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Inimicus Geschrieben 16. Januar 2020 Teilen Geschrieben 16. Januar 2020 Gerade eben schrieb Mäuschen: Wird’s nicht wie eine erstmalige Zulassung behandelt wenn ich einen neuen Typenschein bzw Einzelgenehmigung bekomme und damit anmelden geh?. nein, aber das war doch bis jetzt auch immer so, dass du Nova nachzahlen müsstest wenn du von LKW auf irgendwas novapflichtiges umtypisierst! Und der Wert von einem rostigen T4 wird jetzt nicht soooo hoch sein, also wird die Nova auch bezahlbar sein... CO2 Strafsteuer wird wegen dem BJ noch nicht fällig - oder irre ich da gerade hätte irgendwas ab EZ 2007 im Kopf? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 17. Januar 2020 Teilen Geschrieben 17. Januar 2020 ab Erstzulassung 1.7.2008 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mäuschen Geschrieben 17. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2020 vor 11 Stunden schrieb Inimicus: nein, aber das war doch bis jetzt auch immer so, dass du Nova nachzahlen müsstest wenn du von LKW auf irgendwas novapflichtiges umtypisierst! Und der Wert von einem rostigen T4 wird jetzt nicht soooo hoch sein, also wird die Nova auch bezahlbar sein... CO2 Strafsteuer wird wegen dem BJ noch nicht fällig - oder irre ich da gerade hätte irgendwas ab EZ 2007 im Kopf? Der rostige T4 ist gar nicht so rostig wie man glauben mag ja NoVA war eh klar. Aber im Fall der Umstellung stellt sich mir die Frage wann’s denn für mich am günstigsten is. für mein Verständnis. Die EZ bleibt immer 2002, egal wie was typisiert wird? Dann wär noch fraglich ob ich denn überhaupt einen WTLP Emissionstest brauche oder ob der Arbö Jurist so wie so völligen Blödsinn gesagt hat... wobei ich dem Nicht unterstellen möchte keine Ahnung zu haben wo er doch Jurist von einem Autofahrer Club ist und sich da auskennen sollte. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 17. Januar 2020 Teilen Geschrieben 17. Januar 2020 EZ bleibt immer 2002, sonst dürftest du einen Euro3 Diesel ja gar nicht mehr neu (also als Neuwagen) zulassen... lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mäuschen Geschrieben 17. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 17. Januar 2020 auch wieder wahr... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
agp8x Geschrieben 17. Januar 2020 Teilen Geschrieben 17. Januar 2020 WLTP temp mim ACV ? vl. schafft ma das mit dem starken bosch starter und einer guten 150Ah Batterie Einspritzdüsen vorher ausbauen nicht vergessen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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