Tedrei Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Hallo zusammen, ich muss am WE was in Österreich abholen. Ich fahre mit einem Gebremst en Hänger und die Ladung steht etwa 1 bis 1,5m über den Hänger hinaus. Jetzt hab ich ein bisschen gegoogelt was die Ladungssicherung bzw Kennzeichnung in Österreich betrifft. Spanngurte etc is klar. Aber in D müssen wir überstehende Ladung mit einem Fähnchen kennzeichnen. Lt ÖAMTC muss die Ladung durch eine Tafel gekennzeichnet werden. Diese muss 25 x 40 cm groß sein, weiß mit 5 cm breitem, roten, rückstrahlenden Rand und darf nur maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht werden. Ist wirklich nur dieses Format zulässig? Ich finde eine solche Tafel auch nicht zu kaufen im Inet. Könnt ihr mir diesbezüglich einen Tipp geben? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cirrus75 Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Servus, Google Mal nach Langgutfuhre. Ja, die Tafel ist gesetzlich geregelt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist auch zu beachten. Die Tafel gibt's zb im Lagerhaus, Forstinger usw. Mfg Cirrus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damax Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 (bearbeitet) langgutfuhre is was anderes...hat 14m in d praxis ist ein rotes fahndl ausreichend wenns hell is... https://www.jusline.at/gesetz/stvo/paragraf/61 Bearbeitet 30. Januar 2020 von damax Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cirrus75 Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Achtung lieber Tedrei, Gefährliches Halbwissen! Das rote Fahnl ist ausschließlich die Aufforderung für die Rennleitung dich anzuhalten und zu überprüfen. Damit bekundest du öffentlich, dass du dich nicht auskennst. Mit/ab 14 Meter bist du definitiv eine Langgutfuhre. Du kannst mit deinem Fahrzeug aber auch vorher eine werden wenn die Ladung entsprechend zu Fahrzeuglänge rausragt. LG C Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MartinsJX Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Diese Tafel gibt es in Ö wie gesagt bei ATU, Forstinger etc. zu kaufen. Allerdings ist so eine Tafel leicht selbst herzustellen, weiße Kunststofftafel in den genannten Abmessungen und als Rand oranges Klebeband drauf, dazu eine Befestugungsschnur und fertig. Ich habe mir mal so eine Tafel gekauft, die ist nicht reflektierend und hat auch keinerlei Kennzeichnungen aufgedruckt/eingestanzt. Einfach nur ein Blechschild mit orangem Rand und wichtig: abgerundeten Ecken. Ich würde zum nächsten Baumarkt fahren und mir in dem Fall selbst so eine Tafel basteln... LG Martin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wasmachen Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Fahr einfach bei ner Tankstelle in AT vorbei, die haben das auch oft.... und die Kirmesläden sowieso. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
westitreter Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 Es gibt auch kurze gebremste Hänger... http://www.sicher-transportieren.at/news/ueberlange-breite-und-kennzeichnung Bei schlechter Sicht ist das Überstehende zu beleuchten und Rückstrahler haben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hetsch Geschrieben 30. Januar 2020 Teilen Geschrieben 30. Januar 2020 das musste einfach sein lg hetsch Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tedrei Geschrieben 31. Januar 2020 Autor Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Super vielen Dank Jungs! Ich werd mir diese Tafel besorgen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 (bearbeitet) Zur Richtigstellung: Kraftfahrgesetz §2 (1): 39. Langgutfuhr die Beförderung von Ladungen a) mit Kraftfahrzeugen, wenn aa) die Länge des Kraftfahrzeuges samt der Ladung 14 m übersteigt oder bb) die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt; b) mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn aa) die Länge des letzten Anhängers samt der Ladung 14 m übersteigt, bb) die Ladung des letzten Anhängers um mehr als ein Viertel der Länge des Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt oder cc) der letzte Anhänger ein Nachläufer (Z. 26a) ist und die Ladung um mehr als ein Fünftel ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt; erlaubte Geschwindigkeit: 50 km/h - auf der Autobahn 80 km/h Kennzeichnung: Rechteckige weiße Tafel, rückstrahlender roter Rand, bei ´unkelheit oder sonstigen Sichtbehinderungen in in der MItte der Tafel angebraches rotes Licht. Langgutfuhren kommen im T3-Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor. Kennzeichnung der Ladung: StVO § 61 (2) (2) Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen. Natürlich darf auch die Tafel für eine Langgutfuhren verwendet werden, die auch ein rotes Licht haben muss, dass bei Dunkelheit und sonstigen Sichtbehinderungen leuchten soll. In diesem Fall muss diese Leuchte nicht leuchten. Die Kennzeichnung für diese Ladungen bei Tag ist nicht vorgeschrieben, da genügt das berühmte "Billasackerl" Bis zu 1 m Überstand ist weder am Tag noch in der Nacht eine Kennzeichnung notwendig. Bearbeitet 31. Januar 2020 von hannes Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 @Tedrei Wenn du bei Tag fährst, brauchst kein Taferl - sie obiges Posting. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 vor 1 Stunde schrieb hannes: Langgutfuhren kommen im T3-Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor. wenn ich das richtig interpretiere, hast ab 1,25 Ladungsüberstand eine Langgutfuhre? @Tedrei längeren Anhänger besorgen? lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Hast mit dem Balken und dem Dachträger nicht schon die Dachlast überschritten? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 mit einem wär sichs ausgegangen. dann hätt ich aber 7x fahren müssen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 nachdem ich sowas ähnliches demnächst wieder machen muss: darf die Ladung vorne 1m überstehen, oder gar nicht? ich find da widersprüchliche Angaben... lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Hast falsch geladen - nach dieser Aussage hättest nach vorne keine Grenze. Frage zur Ladung: Das sind keine neuen Balken - hast die aus einem Abrisshaus? Das Abbruchunternehmen Schuh hat in Wien ein kleines Sägewerk, wo es alte Dippelbäume von Abbruchhäusern sägt und diese Bretter um nicht wenig Gelt unter anderem nach Tirol verkauft. Sind für (Bauern-)möbelbau interessant, weil hundert und mehr Jahre getrocknet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 also wenns mehr als ein Meter ist, bräucht ich nach vorne auch eine Tafel? sollt sich aber unter 1m Überstand ausgehen. die Ladung ist diesmal nur 7m lang. das am Foto war ein Carport, dass ich gebraucht zum Selbstabbau gekauft habe. das die Sparren 8,5m lang waren, ist mir erst beim demontieren/verladen bewusst geworden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
dahofa02 Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Der Überstand vorne interessiert eher keinen, auffahren tut dir nur hinten jemand, vorne bist eh selbst verantwortlich, so zumindest meine Logik Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stephan Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 wer kennts ? like it much... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cirrus75 Geschrieben 31. Januar 2020 Teilen Geschrieben 31. Januar 2020 Ich möchte vorraus schicken, dass ich kein Jurist bin und auch immer gerne dazulerne. An alle 101er, Abs 4= Billasackerlfahrern, Rotefetzenhochhaltern und Fahndlträgern: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 1. Februar 2020 Teilen Geschrieben 1. Februar 2020 Da muss ich um den § 1a aus dem selben Gesetz (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) ergänzen: § 1a (5) Teile und Vorrichtungen, die den übrigen äußersten Rand des Fahrzeuges nach vorne oder nach hinten um mehr als 1 m überragen, müssen gemäß § 59 Abs. 1 gekennzeichnet sein. auch interessant für Funkyphil! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tedrei Geschrieben 1. Februar 2020 Autor Teilen Geschrieben 1. Februar 2020 So Leute, es ist vollbracht. Habe meine Ware sicher und ohne aufgehalten zu werden nach Hause gebracht. Es stand nicht so weit über wie gedacht, habe aber zur Sicherheit ein rotes Fahnder angebracht. Also nochmals danke für eure Hilfe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
damax Geschrieben 2. Februar 2020 Teilen Geschrieben 2. Februar 2020 die praxis halt Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
16vmatze Geschrieben 2. Februar 2020 Teilen Geschrieben 2. Februar 2020 die praxis: gut gesichert ist auch gut gefahren! und dann ist auch ein fähnchen eher zweitrangig. denn an der sicherung hängt das leben der anderen verkehrsteilnehmer. gruss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
cirrus75 Geschrieben 2. Februar 2020 Teilen Geschrieben 2. Februar 2020 Daß sich die Gesetze, Erlässe und Verordnungen und deren Interpretation in Bezug auf Ladung / Langgutfuhre rasch ändern habe ich erst jetzt durch eine schnelle Forumsbeitragsssuche erkannt: Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hannes Geschrieben 3. Februar 2020 Teilen Geschrieben 3. Februar 2020 Sorry, damals war ich noch nicht so tief in die Materie eingedrungen und hab das ohne REcherche in den relevanten Gesetzen gepostet. 1,01 m Überstand wird erst dann zur Langgutfuhre, wenn das Fahrzeug seeehr klein ist. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 17. Februar 2020 Teilen Geschrieben 17. Februar 2020 Am 30.1.2020 um 10:52 schrieb cirrus75: so eine Tafel lasst sich auch schnell aus einem alten Warndreieck und einem Kücheneinlegeboden basteln... ansonsten ist der Bus auch soweit bereit. morgen Abend wissen wir, ob ich alles richtig gemacht habe und ob es jemanden gestört hat! lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 19. Februar 2020 Teilen Geschrieben 19. Februar 2020 keine Probleme gehabt. bin sogar eine Zeit lang von einem Polizeiwagen verfolgt worden, bin dann aber am Ortsende rechts ran gefahren, damit ich ihn überland nicht zu sehr aufhalte... lg phil Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
agp8x Geschrieben 19. Februar 2020 Teilen Geschrieben 19. Februar 2020 hat die zusatzheckklappe eine tragende funktion ? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
funkyphil Geschrieben 19. Februar 2020 Teilen Geschrieben 19. Februar 2020 man muss immer genügend Ersatzteile dabeihaben... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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