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Ladung sicherung in Österreich


Tedrei

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen, 

 

ich muss am WE was in Österreich abholen. Ich fahre mit einem Gebremst en Hänger und die Ladung steht etwa 1 bis 1,5m über den Hänger hinaus. 

 

Jetzt hab ich ein bisschen gegoogelt was die Ladungssicherung bzw Kennzeichnung in Österreich betrifft. Spanngurte etc is klar. Aber in D müssen wir überstehende Ladung mit einem Fähnchen kennzeichnen. Lt ÖAMTC muss die Ladung durch eine Tafel gekennzeichnet werden. Diese muss 25 x 40 cm groß sein, weiß mit 5 cm breitem, roten, rückstrahlenden Rand und darf nur maximal 90 cm über der Fahrbahn angebracht werden.

 

Ist wirklich nur dieses Format zulässig? Ich finde eine solche Tafel auch nicht zu kaufen im Inet. 

 

Könnt ihr mir diesbezüglich einen Tipp geben? 

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Servus,

Google Mal nach Langgutfuhre.

Ja, die Tafel ist gesetzlich geregelt.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist auch zu beachten.

Die Tafel gibt's zb im Lagerhaus, Forstinger usw.

Mfg

Cirrus

 

Screenshot_2020-01-30-10-48-09-560_com.android.chrome.jpg

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Achtung lieber Tedrei,

 

Gefährliches Halbwissen!

 

Das rote Fahnl ist ausschließlich die Aufforderung für die Rennleitung dich anzuhalten und zu überprüfen. Damit bekundest du öffentlich, dass du dich nicht auskennst. 

 

Mit/ab 14 Meter bist du definitiv eine Langgutfuhre.

Du kannst mit deinem Fahrzeug aber auch vorher eine werden wenn die Ladung entsprechend zu Fahrzeuglänge rausragt.

 

LG C

 

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Diese Tafel gibt es in Ö wie gesagt bei ATU, Forstinger etc. zu kaufen. Allerdings ist so eine Tafel leicht selbst herzustellen, weiße Kunststofftafel in den genannten Abmessungen und als Rand oranges Klebeband drauf, dazu eine Befestugungsschnur und fertig.

 

Ich habe mir mal so eine Tafel gekauft, die ist nicht reflektierend und hat auch keinerlei Kennzeichnungen aufgedruckt/eingestanzt. Einfach nur ein Blechschild mit orangem Rand und wichtig: abgerundeten Ecken. 

 

Ich würde zum nächsten Baumarkt fahren und mir in dem Fall selbst so eine Tafel basteln... LG Martin

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Zur Richtigstellung:

Kraftfahrgesetz §2 (1):
39. Langgutfuhr die Beförderung von Ladungen
a) mit Kraftfahrzeugen, wenn
aa) die Länge des Kraftfahrzeuges samt der Ladung 14 m übersteigt oder
bb) die Ladung um mehr als ein Viertel der Länge des Kraftfahrzeuges über dessen hintersten Punkt hinausragt;
b) mit Kraftfahrzeugen mit Anhängern, wenn
aa) die Länge des letzten Anhängers samt der Ladung 14 m übersteigt,
bb) die Ladung des letzten Anhängers um mehr als ein Viertel der Länge des Anhängers über dessen hintersten Punkt hinausragt oder
cc) der letzte Anhänger ein Nachläufer (Z. 26a) ist und die Ladung um mehr als ein Fünftel ihrer Länge über den hintersten Punkt des Nachläufers hinausragt;

 

erlaubte Geschwindigkeit: 50 km/h - auf der Autobahn 80 km/h

Kennzeichnung: Rechteckige weiße Tafel, rückstrahlender roter Rand, bei ´unkelheit oder sonstigen Sichtbehinderungen in in der MItte der Tafel angebraches rotes Licht.

 

Langgutfuhren kommen im T3-Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor.

 

Kennzeichnung der Ladung:

StVO § 61 (2)

 

(2) Das hintere Ende der Ladung ist, wenn sie das Fahrzeug mehr als 1 m überragt, deutlich zu kennzeichnen und bei Dunkelheit mit einer weißen Tafel mit rotem Rand aus rückstrahlendem Material zu versehen.

 

Natürlich darf auch die Tafel für eine Langgutfuhren verwendet werden, die auch ein rotes Licht haben muss, dass bei Dunkelheit und sonstigen Sichtbehinderungen leuchten soll. In diesem Fall muss diese Leuchte nicht leuchten.

Die Kennzeichnung für diese Ladungen bei Tag ist nicht vorgeschrieben, da genügt das berühmte "Billasackerl"

 

Bis zu 1 m Überstand ist weder am Tag noch in der Nacht eine Kennzeichnung notwendig.

   
   
   
   
   
   
   

 

Bearbeitet von hannes
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vor 1 Stunde schrieb hannes:

Langgutfuhren kommen im T3-Bereich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht vor.

 

wenn ich das richtig interpretiere, hast ab 1,25 Ladungsüberstand eine Langgutfuhre? 

 

2014-08-02-18-48-16.jpg

 

 

@Tedrei

längeren Anhänger besorgen? 

 

92.jpg

 

lg phil
 

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nachdem ich sowas ähnliches demnächst wieder machen muss:

darf die Ladung vorne 1m überstehen, oder gar nicht?

ich find da widersprüchliche Angaben...

 

lg phil

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Hast falsch geladen - nach dieser Aussage hättest nach vorne keine Grenze.

 

Frage zur Ladung:

Das sind keine neuen Balken - hast die aus einem Abrisshaus?

Das Abbruchunternehmen Schuh hat in Wien ein kleines Sägewerk, wo es alte Dippelbäume von Abbruchhäusern sägt und diese Bretter um nicht wenig Gelt unter anderem nach Tirol verkauft. Sind für (Bauern-)möbelbau interessant, weil hundert und mehr Jahre getrocknet.

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also wenns mehr als ein Meter ist, bräucht ich nach vorne auch eine Tafel? sollt sich aber unter 1m Überstand ausgehen. 

die Ladung ist diesmal nur 7m lang.

 

das am Foto war ein Carport, dass ich gebraucht zum Selbstabbau gekauft habe.

das die Sparren 8,5m lang waren, ist mir erst beim demontieren/verladen bewusst geworden...

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Der Überstand vorne interessiert eher keinen, auffahren tut dir nur hinten jemand, vorne bist eh selbst verantwortlich, so zumindest meine Logik ;)

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Ich möchte vorraus schicken, dass ich kein Jurist bin und auch immer gerne dazulerne.

An alle 101er, Abs 4= Billasackerlfahrern, Rotefetzenhochhaltern und Fahndlträgern:

 

 

Screenshot_2020-02-01-00-34-06-489_com.android.chrome.jpg

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Da muss ich um den § 1a aus dem selben Gesetz (Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung) ergänzen:

 

§ 1a (5) Teile und Vorrichtungen, die den übrigen äußersten Rand des Fahrzeuges nach vorne oder nach hinten um mehr als 1 m überragen, müssen gemäß § 59 Abs. 1 gekennzeichnet sein.

 

auch interessant für Funkyphil!

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So Leute, es ist vollbracht. Habe meine Ware sicher und ohne aufgehalten zu werden nach Hause gebracht. Es stand nicht so weit über wie gedacht, habe aber zur Sicherheit ein rotes Fahnder angebracht. 

 

Also nochmals danke für eure Hilfe :)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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die praxis: gut gesichert ist auch gut gefahren! und dann ist auch ein fähnchen eher zweitrangig. denn an der sicherung hängt das leben der anderen verkehrsteilnehmer.

 

gruss

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Daß sich die Gesetze, Erlässe und Verordnungen und deren Interpretation in Bezug auf Ladung / Langgutfuhre rasch ändern habe ich erst jetzt durch eine schnelle Forumsbeitragsssuche erkannt:

 

 

Screenshot_2020-02-02-19-56-59-889_com.android.chrome.jpg

Screenshot_2020-02-02-20-52-04-585_com.android.chrome.jpg

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Sorry, damals war ich noch nicht so tief in die Materie eingedrungen und hab das ohne REcherche in den relevanten Gesetzen gepostet. 1,01 m Überstand wird erst dann zur Langgutfuhre, wenn das Fahrzeug seeehr klein ist.

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  • 2 Wochen später...
Am 30.1.2020 um 10:52 schrieb cirrus75:

Screenshot_2020-01-30-10-48-09-560_com.android.chrome.jpg

 

so eine Tafel lasst sich auch schnell aus einem alten Warndreieck und einem Kücheneinlegeboden basteln... :ph34r:

 

IMG-1044.jpg

 

ansonsten ist der Bus auch soweit bereit.

morgen Abend wissen wir, ob ich alles richtig gemacht habe und ob es jemanden gestört hat! ;)

IMG-1042.jpg

lg phil

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keine Probleme gehabt.

bin sogar eine Zeit lang von einem Polizeiwagen verfolgt worden, bin dann aber am Ortsende rechts ran gefahren, damit ich ihn überland nicht zu sehr aufhalte... :roll:

 

lg phil

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