Zum Inhalt springen

Historisches FZG. - vorteile ?


CWR16

Empfohlene Beiträge

hallole;

 

in Österreich... was hat mann/Frau denn für Vorteile mit einem FZG welches als historisches Kulturgut zugelassen ist  ?

 

speziell was ist in den Umweltzonen oder bei Dieselverboten  /  wie z.B. in der schwäbischen Landeshauptstadt Stuttgart ?

 

In der Talkessel-Landeshauptstadt sind nun auch die Euro5-Diesel verboten, bzw.ausgesperrt,

 

Um dem entgegenzuwirken ist der Grazer-Alkoven seit gestern am 21,07, auch behördlich  abgesegnet mit einem  H _ unterwegs  ( hinten rechts am Taferl-Ende )

 

Damit ist nun der Familien-Diesel_Altekärrenclub um einen größer geworden.

 

Der  Alltags-Bluestar ist im Okt. schon 30 geworden, aber damals gab es noch um den Tankdeckel und unten an der Windschutzscheibe noch zu viele braune und nicht serienmäßige aber oft zeitgemäße Löcher,... die aber einer Oldtimerabnahme entgegenstanden. Da ist die neue Quetsch-Nummerntafel schon

fast 7 Wochen alt.

 

Der Nebeneffekt ist daß die Steuer am Topliner mit Kat + Euro/D3 nun sinkt von 256 auf 190€ / Jahr.

und irgenwann kommt dann wieder die Saisionzulassung 4-11

Aberzum nächsten Jahreswechsel ist die nicht ausführliche Salzburg-Tour 2019/2020 als Fortführung angesagt...

 

 

Gruss Claus

 

Tue-CW_516_-H0.jpg

Tue-CW_516H-816H.jpg

Tue-CW_516_-H1.jpg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

alles was kein LKW ist, ist in Österreich noch egal.

aber schaden kanns langfristig sicher nicht...

 

lg phil

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 15 Stunden schrieb funkyphil:

Hallo,

 

alles was kein LKW ist, ist in Österreich noch egal.

aber schaden kanns langfristig sicher nicht...

 

lg phil

hallole; 

dann sind die in Stutgart;  Hamburg auf teilw.-Straßen  + Berlin teilw. halt schon ein einwenig weiter.

Irgendwann werden Diesel kpl. in der Innenstadt-Sickoxidüberbelasteten Straen verboten.

Aber im Autoland  Deutschland und keine Diesel mehr...  kann ich mir auch nicht vorstellen.

 

Gruss Claus

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Stunden schrieb Thomasma:

Sind das Streusalzkisten am Heck?

 

lg Thomas 

hallole; 

sind nur LKW-Staukisten, + obendrauf ist der Fahrraddträger.

 

Im linken ist der Micro-Stromerzeuger drin fest verbaut, so daß der auch mit geschlossenem Deckel laufen kann.

Batt-Ladegerät mit 50A treibt der an mit seinen 4T/80ccm

Während der Fahrt wenn die 500W Solar nicht genügend sind, kommt noch zu der Serien 120A-TDI_Lima

eine moderne Traktor-Lima mit 200A.

Für dieses Jahr wird es vor dem Urlaub nix mehr mit der el.-Kompressorklima.

 Aber das vorhandene Verdunster-Klimagerät mach auch schon etwas kühler... allerdings nicht so viel wie es letzes Jahr 

genau zu dieser Zeit bei 42Grad im Schatten notwendig gewesen wären.

 

 

  und im rechten sind teilw. 2 Stühle + Tisch und andstatt dessen im Jahres-Urlaub die Auffahrkreile und ein Reserve.-Portapotti_Abwassercontainer.

 

Gruss Claus

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

 

derzeit liegt der Hauptvorteil der historischen Typisierung/Zulassung vor allem im 2-jährigen Intervall für das "Pickerl", was bei mehreren Fahrzeugen nicht unangenehm ist. Ein Nachteil ist eventuell die Einschränkung der Nutzung auf 120 Tage/Jahr (60 Tage/Jahr für Einspurige), was aber objektiv nicht so wenig ist - dadurch soll verhindert werden, dass ein historisches Fahrzeug als Alltagsfahrzeug (exakter ausgedrückt wohl als einziges Alltagsfahrzeug) verwendet wird. Außerdem sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen über die Fahrten zu führen, die die Einhaltung dieser Vorgaben zumindest glaubhaft machen und trotz manch gegenteiliger Behauptung rasch zur Routine werden.

Nebeneffekte aus der historischen Genehmigung ergeben sich aus einer gewissen Großzügigkeit beim Pickerl und der geringeren Neigung der Behörden, solche Fahrzeuge außertourlich zur technischen Überprüfung in die Prüfstelle vorzuladen.

Der künftige Vorteil wird vor allem darin liegen, dass bei verschärften Fahrverboten, vor allem in Ballungsgebieten, historische Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen sind/sein sollen, weshalb zur besseren Kennzeichnung bei Kontrollen dieser Fahrverbote wieder das rote Pickerl für historische Fahrzeuge eingeführt wurde.

Kann leicht sein, dass diese historische Zulassung in einigen Jahren zu der einzigen Möglichkeit wird, ältere Fahrzeuge zu betreiben...…………….

 

Viele Grüße

Franz 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Historisches Fzg und deutsches H-Kennzeichen ist nicht vergleichbar und ein Import von einem H-Fzg setzt nicht voraus, dass in unserem Land „historisch“ eingestuft wird.

Also mit „H“ fängst in Österreich nix an.

 

Gruss Thomas 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb Franz:

Hallo,

 

derzeit liegt der Hauptvorteil der historischen Typisierung/Zulassung vor allem im 2-jährigen Intervall für das "Pickerl", was bei mehreren Fahrzeugen nicht unangenehm ist. Ein Nachteil ist eventuell die Einschränkung der Nutzung auf 120 Tage/Jahr (60 Tage/Jahr für Einspurige), was aber objektiv nicht so wenig ist - dadurch soll verhindert werden, dass ein historisches Fahrzeug als Alltagsfahrzeug (exakter ausgedrückt wohl als einziges Alltagsfahrzeug) verwendet wird. Außerdem sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen über die Fahrten zu führen, die die Einhaltung dieser Vorgaben zumindest glaubhaft machen und trotz manch gegenteiliger Behauptung rasch zur Routine werden.

Nebeneffekte aus der historischen Genehmigung ergeben sich aus einer gewissen Großzügigkeit beim Pickerl und der geringeren Neigung der Behörden, solche Fahrzeuge außertourlich zur technischen Überprüfung in die Prüfstelle vorzuladen.

Der künftige Vorteil wird vor allem darin liegen, dass bei verschärften Fahrverboten, vor allem in Ballungsgebieten, historische Fahrzeuge von Fahrverboten ausgenommen sind/sein sollen, weshalb zur besseren Kennzeichnung bei Kontrollen dieser Fahrverbote wieder das rote Pickerl für historische Fahrzeuge eingeführt wurde.

Kann leicht sein, dass diese historische Zulassung in einigen Jahren zu der einzigen Möglichkeit wird, ältere Fahrzeuge zu betreiben...…………….

 

Viele Grüße

Franz 

Historisch + Alltagsfahrzug schließt sich in D nicht aus... nur bei der Versicherung kannst dann keinen speziellen Oldtimertarif nehmen, denn die haben i.R. max Jahresfahrleistungen von 6 od 9 tkm.  + gegen Aufpreis auch bis 12tkm

Steuer kostet pauschal 190€; ... Saisionkenmnzeichen ist auch möglich; ... nur das Wechselkennzeichen war wegen der vollen Steuerpflicht eine Miss-, bzw, Totgeburt.

Gruss Claus

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Thomasma:

Historisches Fzg und deutsches H-Kennzeichen ist nicht vergleichbar und ein Import von einem H-Fzg setzt nicht voraus, dass in unserem Land „historisch“ eingestuft wird.

Also mit „H“ fängst in Österreich nix an.

 

Gruss Thomas 

hallole;

Import anach AT. kommt auch nicht in Frage; aber 2021 ist Wien + Stmk + Graz , auf dem Urlaubsplan. Wenn  des aber

so ausartet wie in Stgt. odr Paris..  mit Dieselfahrverbot;  wäre die Gegend für mich reisemäßog tabu,  bzw. muß dann halt nicht dorthin.

 

Pickerlfrist / HU ist in D sowieso 24 Monate.

Und wenn du zu einer "amtlichen Sofort/Zwischenuntersuchung " von einem Sherrif mitgenomen wirst, mußte schon eine verdamte ( oder granadenmäßige ) - Grabbengautsch  fahren.

 

Gruss Claus

Bearbeitet von CWR16
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb CWR16:

...aber 2021 ist Wien + Stmk + Graz , auf dem Urlaubsplan...

 

Um 2021 würd ich mir keine Gedanken machen. In Österreich geht das alles "etwas" langsamer, als sonst wo ;)
Seit der Volksbefragung (2012?) zum Dieselfahrverbot in Graz (das abgelehnt wurde) ist es seeehr ruhig um das Thema geworden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 7 Monate später...

Habe jetzt gelesen, dass es auch möglich ist einen T3 mit 1 Z Motor als historisches Fahrzeug zu melden, zumindest in Deutschland.

Hat jemand eine Ahnung ob das bei uns auch so ist ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Minuten schrieb martin40:

Habe jetzt gelesen, dass es auch möglich ist einen T3 mit 1 Z Motor als historisches Fahrzeug zu melden, zumindest in Deutschland.

Hat jemand eine Ahnung ob das bei uns auch so ist ?

geht nicht

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb martin40:

Sicher nicht ?

Ja. Deswegen habe ich eine Neuzulassung. Historisches Fahrzeug in 30 Jahren. Da bin ich 84. Dann wird’s Wurscht sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 33 Minuten schrieb Thomasma:

Ja. Deswegen habe ich eine Neuzulassung. Historisches Fahrzeug in 30 Jahren. Da bin ich 84. Dann wird’s Wurscht sein.

das is wieder was anderes - ja sicher..

Auch der Umbau von 2WD auf Syncro wied ein Problem sein 

da gibts einen Erlass in dem steht, dass die Hauptgruppen des Autos im Originalzustand sein müssen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Am 15.3.2021 um 16:02 schrieb Inimicus:

das is wieder was anderes - ja sicher..

Auch der Umbau von 2WD auf Syncro wied ein Problem sein 

da gibts einen Erlass in dem steht, dass die Hauptgruppen des Autos im Originalzustand sein müssen...

Sind ja alle Bauteile original nach dem Umbau .;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Unterschied zu unserem Lieblingsnachbar ist, das Fzg kann auch    historisch gepimpt sein.
Das kannst bei uns vergessen. Da zählt der Auslieferungszustand. Aus wenn es Originalteile sind ist es nicht mehr historisch. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • McLouis änderte den Titel in Historisches FZG. - vorteile ?

geht bei uns auch! 

 

hab meine Mangels mit der Umschreibung auf historisch eintragen lassen. 

ganz normal beim Land für 52,- ohne externen Gutachter... ;)

 

2-CFCFEF0-226-F-421-E-B1-DB-388-B631-F0-

 

lg phil

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn Du einen zugelassenen 2 WD  auf Süncro umbaust möchte ich sehen ob das die Landesregierung als historisch eintragt. Bei den Mangels änderst ja nichts am Fzg.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 6 Stunden schrieb funkyphil:

2-CFCFEF0-226-F-421-E-B1-DB-388-B631-F0-

 

lg phil

Isses nich blöd, wenn man die Mangels nur 120 Tage im Jahr nutzen darf?

Bearbeitet von net.bus
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 3 Minuten schrieb net.bus:

Isses nich blöd, wenn man die Mangels nur 120 Tage im Jahr nutzen darf?

ja besonders wenn man Winter- und Sommerreifen auf Mangels hat...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die Zeiten wo ich im Winter die verchromten Mangels gefahren bin sind schon vorbei.

das war sowieso Wahnsinn, wenn man sich die Preise von den Dingern ansieht...

 

und 120 Tage im Jahr schaff ich glaub ich nichtmal mit meinem Alltagsauto :unsure:

 

lg phil

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallole;

? wie werden die max.-120-Tage Nutzungsdauer den  ermittelt ???

 

Ist da ein Fahrtenbuch vorgeschrieben ??

 

Da bin  ich froh daß des bei uns nicht Vorschrift ist.

 

Gruss Claus

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wurde da eigentlich mal die Fourmulierung im Gesetzestext geändert?

Ich erinnere mich an: "Es sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen zu führen."

 

Eine sehr dehnbare Formulierung wie ich finde.

 

Fahrtennbuchähnliche Aufzeichnungen kann ich auch in meinen Handynotizen machen.

 

Und Akkus können schlagartig leer sein, hab ich mir sagen lassen. ;)

 

 

Hat bei euch schon mal wer nach dem Wisch gefragt? Bei mir (historisches Krad) noch nie...

 

 

Bearbeitet von August
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 19 Minuten schrieb August:

Wurde da eigentlich mal die Fourmulierung im Gesetzestext geändert?

Ich erinnere mich an: "Es sind fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen zu führen."

 

Eine sehr dehnbare Formulierung wie ich finde.

 

Fahrtennbuchähnliche Aufzeichnungen kann ich auch in meinen Handynotizen machen.

 

Und Akkus können schlagartig leer sein, hab ich mir sagen lassen. ;)

 

 

Hat bei euch schon mal wer nach dem Wisch gefragt? Bei mir (historisches Krad) noch nie...

 

 

 

Dann ists ein technisch schwerer Mangel -kein Eintrag ist ein leichter Mangel

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb Inimicus:

 

Dann ists ein technisch schwerer Mangel -kein Eintrag ist ein leichter Mangel

Pickerl ist was anderes als Verkehrskontrolle...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich hab mir mal die überlegt, ob ich mir so eine Art Schackkartenkalender mache, wo ich die gefahrenen Tage einfach ankreuze.

weil km-stand, Fahrziel etc wär ja eigentlich egal.

geht ja nur um die gefahrenen Tage...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb funkyphil:

ich hab mir mal die überlegt, ob ich mir so eine Art Schackkartenkalender mache, wo ich die gefahrenen Tage einfach ankreuze.

weil km-stand, Fahrziel etc wär ja eigentlich egal.

geht ja nur um die gefahrenen Tage...

 

und deswegen heißt es wahrscheinlich auch "fahrtenbuchähnliche Aufzeichnungen", weil´s irrelevant ist, wer, wohin und wie lange fährt. Es geht ja einzig um die 120 Tage. 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kannst auch dein Kennzeichen übern Winter zurücklegen. Wennst nur mehr 120 Tage im Jahr das Kennzeichen nutzt, reicht das meines Wissens auch als Nachweis.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das Kennzeichen hinterlegen, wenn man  den  Bus im Winter nicht benutzt, hat durchaus Vorteile, keine STeuer, keine Versicherung. Muss halt mindestens 3 Monate sein.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb hannes:

Das Kennzeichen hinterlegen, wenn man  den  Bus im Winter nicht benutzt, hat durchaus Vorteile, keine STeuer, keine Versicherung. Muss halt mindestens 3 Monate sein.

40Tage

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb hannes:

Das Kennzeichen hinterlegen, wenn man  den  Bus im Winter nicht benutzt, hat durchaus Vorteile, keine STeuer, keine Versicherung. Muss halt mindestens 3 Monate sein.

für Motorsteuer = 45 Tage, wobei der Tag des Hinterlegens und der Tag des Abholens NICHT gilt

für Versicherung = einige richten sich nach den 45 Tagen , andere haben durchaus längere Fristen, bis zu 3 Monaten.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Beim Hinterlegen , wird der Vorteil erst nach einer gewissen Zeit wirksam , in der Versicherungsprämie.

Motorbezogene glaube ich gibts keine Grenze.

Abholen kann man das Kennzeichen jeder Zeit.

 

Meine Versicherung (Alianz) macht auch Oldtimer Tarife ohne historische Zulassung.

keine Einschränkung der Tage oder Fahrtenbuch.

 

Historische Zulassung benötigt du nur wenn du auf Grund eines Wertgutachtens eine Kasko Versicherung haben möchtest.

Die ist aber unverschämt teuer.

 

Lg.Peter

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 14 Stunden schrieb funkyphil:

oder wenn man zB mit LKW-Zulassung ins Burgenland will... ;)

 

Was hat es damit auf sich? Mein Syncro hat eine LKW-Zulassung, und ich wollte vor Dobra noch ins Burgenland :huh:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke für die Aufklärung, Wie sagt man so schön:  No risk no fun

In Vorarlberg kennen wir sowas nicht :D

 

Aber wenn man öfters in der Gegend ist, würd ichs mir auch überlegen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...
Am 22.4.2021 um 09:23 schrieb Thomasma:

Der Unterschied zu unserem Lieblingsnachbar ist, das Fzg kann auch    historisch gepimpt sein.
Das kannst bei uns vergessen. Da zählt der Auslieferungszustand. Aus wenn es Originalteile sind ist es nicht mehr historisch. 

https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtwagen/d/auto/vw-t3-porsche-motor-sc-461715818

 

anscheinend doch möglich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...