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Camperumbau eintragen?


choice

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Hallo allerseits, habe eine sehr generelle Frage:

vor 5 Monaten habe ich ja einen exBH T3s mit Hochdach gekauft. Bus war/ist ein Camperumbau, als solcher aber nicht angemeldet/eingetragen. Angemeldet ist er als Spezialkraftwagen.

 

Müsste oder sollte man so einen Camperumbau eintragen oder abnehmen/typisieren lassen? Was bringt das in Österreich?

Er ist offiziell als 3 Sitzer im Zulassungsschein eingetragen, hat aber nur 2 Sitze vorn. An Camperausstattung hat er Kasten, Bett, Kühlbox, PV, Aufbaubatterie, Wechselrichter, Portapotti, Frischwassertank, Dieselstandheizung und so, aber keine Kücheneinrichtung, keine Abwasch, keine fixe Kochstelle, kein Gas.

Pickerl seit Jahren problemlos.

 

Eigentlich will ich gar nix machen bzgl irgendwelcher neuer Einträge....daher vorallem nur meine Frage, ob das eh ok ist si oder ob da was eintragungstechnisches gemacht gehörte....?

 

groß choice

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Ob Wasser notwendig ist,  weiß ich jetzt nicht, aber da gibt es Lösungen mit zwei 20 Liter-Kanistern und einer Tauchpumpe + Wasserhahn.

Feste Kochstelle: Ich hab beim Typisieren auf der Küchenplatte einen Chinakocher mit 2 Schrauben fixiert, hat sogar in Wien genügt, wo sie ein bisserl happicher sind.

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vor 1 Stunde schrieb stephan:

hm… Bedeutung des „s“ hinter T3

wollt ich schon länger wissen:ph34r:

s.... für super :D

 

nein, also ehrlich gesagt hab ich das selbst aus den foren übernommen....soweit ich das verstanden hab steht das für Syncro

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vor 4 Stunden schrieb hannes:

Ob Wasser notwendig ist,  weiß ich jetzt nicht, aber da gibt es Lösungen mit zwei 20 Liter-Kanistern und einer Tauchpumpe + Wasserhahn.

Feste Kochstelle: Ich hab beim Typisieren auf der Küchenplatte einen Chinakocher mit 2 Schrauben fixiert, hat sogar in Wien genügt, wo sie ein bisserl happicher sind.

ich hab 45liter tank mit tauchpumpe und heizstab. aussendusche daher möglich, aber kein wasserhahn im innenraum.

 

das mit irgendwie vorgaukeln einer fixen kochstelle ist ja nur nötig, wenn man den wagen als camper typisieren lassen will. will ich eben nicht....macht aus meiner sicht in österreich keinen sinn

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@choice: meiner ist als Wohnmobil typisiert (war er aber schon, wie ich ihn gekauft gabe) und ich kann die zwei Gründe sagen, warum sich das auszahlt:

 

1) du fällst nicht unter irgendwelche Fahrverbote (und wahrscheinlich in naher Zukunft auch nicht)

2) das weiß ich aus eigener Erfahrung: im Falle eines Unfalls (wie in meinem Fall ein massiver "Parkschaden") zahlt die Vericherung für ein T3 Wohnmobil ungleich mehr, als für einen Kastenwagen (was sich bei einem Wiederaufbau natürlich massiv auswirkt)

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vor 8 Stunden schrieb gismo73:

@choice: meiner ist als Wohnmobil typisiert (war er aber schon, wie ich ihn gekauft gabe) und ich kann die zwei Gründe sagen, warum sich das auszahlt:

 

1) du fällst nicht unter irgendwelche Fahrverbote (und wahrscheinlich in naher Zukunft auch nicht)

2) das weiß ich aus eigener Erfahrung: im Falle eines Unfalls (wie in meinem Fall ein massiver "Parkschaden") zahlt die Vericherung für ein T3 Wohnmobil ungleich mehr, als für einen Kastenwagen (was sich bei einem Wiederaufbau natürlich massiv auswirkt)

hmmmm....ok....die beiden Punkte haben sicherlich was (auch wenn ich als PKW von Fahrverboten in Österreich ja noch nicht betroffen bin)......wäre also eine Kosten/Nutzen-Abwägung. Sprich: Was ist Voraussetzung, um eine solche Typisierung zu erlangen bzw was kostet die Umtypisierung?

Das Einzige, von dem ich weiß, dass zur Typisierung verlangt wird und ich aber zur Zeit nicht habe ist eine fixe Kochstelle. Da müsste ich meinen Gaskocher zumindest zur Prüfung anschrauben - das ginge. 

Lt TÜV.at ist nötig:

  • Sitzgelegenheit (kann auch gleichzeitig als Schlafgelegenheit verwendet werden)
  • Schlafgelegenheit (kann auch gleichzeitig als Sitzgelegenheit verwendet werden)
  • Kochgelegenheit (bei Verwendung einer Gasherdplatte ist für die Gasflasche ein gasdichtes Gehäuse mit einer Öffnung nach unten außen zu verbauen). Es reicht, wenn eine elektrische Herdplatte verbaut ist, die am Campingplatz mit einem Stromkabel verbunden wird
  • Einrichtung zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen
  • Tisch

Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tisches, der leicht entfernbar sein kann. Der Einbau der Ausrüstungsgegenstände muss sach- und fachgerecht ausgeführt sein.

 

Das Einzige, von dem ich also weiß, dass zur Typisierung verlangt wird und ich aber zur Zeit nicht habe ist also eine fixe Kochstelle. Da müsste ich meinen Gaskocher zumindest zur Prüfung anschrauben - das ginge. Das ist aber halt nur ein Campingkocher - ob das reicht?

 

lg choice

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vor 3 Minuten schrieb hannes:

Ein Chinakocher wie der verlinkte reicht für die Typisierung vollkommen und da brauchst weder Gasanlage noch 100 cm² Öffnung im Bus.

 

https://www.amazon.de/NoName-GK4-Gaskocher-Koffer-Gaskartuschen/dp/B000OOM4QK

 

 

ja genau, so einen hab ich (sogar 2 :D) Geht  hervorragend, da brauchst nix anderes..... und für die Typisierung irgendwie anschrauben kann man ja schnell

 

 

vor 2 Stunden schrieb ernstJXsyncro:

E-Kochplatte sonst brauchst eine Gasanlage und mußt ein 10x10 cm Loch reinschneiden in die Karosserie 

diese beiden Dinge kommen mir jedenfalls nicht in den Bus.... da verzicht ich gern auf die Typisierung.....

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Du hast mit einem Spezialkraftwagen schon eine Campertypisierung von vor 30Jahren - inzwischen wäre das ein M1 mit Verwendungszwecks Womo, aber damals waren Camper Spezialkraftwägen.

 

Ich kenne auch keine Fahrverbote für Spezialkraftwägen...

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Am 16.8.2022 um 11:26 schrieb gismo73:

@choice: meiner ist als Wohnmobil typisiert (war er aber schon, wie ich ihn gekauft gabe) und ich kann die zwei Gründe sagen, warum sich das auszahlt:

 

1) du fällst nicht unter irgendwelche Fahrverbote (und wahrscheinlich in naher Zukunft auch nicht)

2) das weiß ich aus eigener Erfahrung: im Falle eines Unfalls (wie in meinem Fall ein massiver "Parkschaden") zahlt die Vericherung für ein T3 Wohnmobil ungleich mehr, als für einen Kastenwagen (was sich bei einem Wiederaufbau natürlich massiv auswirkt)

Frage zu 1) „Fahrverbote“. Das gilt aber nicht für die sogenannten Umweltzonen, oder? Oder darf ich dort als „Wohnmobil“ trotzdem fahren, auch wenn ich die umwelttechnischen Voraussetzungen nicht erfülle?

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vor 10 Minuten schrieb CERNUNOS:

Frage zu 1) „Fahrverbote“. Das gilt aber nicht für die sogenannten Umweltzonen, oder? Oder darf ich dort als „Wohnmobil“ trotzdem fahren, auch wenn ich die umwelttechnischen Voraussetzungen nicht erfülle?

T3 als M1 typisiert (PKW bzw. Wohnmobil): dafür gilt derzeit da Fahrverbot in den Umweltzonen in Ostösterreich nicht.

T3 als M2 typsiert (LKW) Fahrverbot in Wien, NÖ und Nordburgenland.

Und in Oberösterreich darfst ein paar Kilometer von der A1 nicht fahren.

  • Thanks 1
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vor 3 Minuten schrieb hannes:

T3 als M1 typisiert (PKW bzw. Wohnmobil): dafür gilt derzeit da Fahrverbot in den Umweltzonen in Ostösterreich nicht.

T3 als N1 typsiert (LKW) Fahrverbot in Wien, NÖ und Nordburgenland.

Und in Oberösterreich darfst ein paar Kilometer von der A1 nicht fahren.

 

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  • 2 Wochen später...
On 8/16/2022 at 8:30 PM, ernstJXsyncro said:

E-Kochplatte sonst brauchst eine Gasanlage und mußt ein 10x10 cm Loch reinschneiden in die Karosserie 

 

Das 10x10er Loch ist nur für die großen Wechselflaschen Vorgeschrieben. Nimm 3,75kg Flaschen vgl. Campinggaz und der Entlüftungsrüssel durch den Boden ist mit einem d50mm Loch mehr als zufrieden.

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vor 20 Minuten schrieb NEOurlaub37:

 

Das 10x10er Loch ist nur für die großen Wechselflaschen Vorgeschrieben. Nimm 3,75kg Flaschen vgl. Campinggaz und der Entlüftungsrüssel durch den Boden ist mit einem d50mm Loch mehr als zufrieden.

Trotzdem mußt ein Blech ausschneiden....

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2 minutes ago, ernstJXsyncro said:

Trotzdem mußt ein Blech ausschneiden....

 

Bohren. Durch den Boden. Das ist Angesichts der Relevanz in Sachen Sicherheit vertretbar. Da hauen Leute wegen Lautsprecherumbauten größere Löcher in Autos.

Und im Vergleich zu den laufenden Kosten eines Haarspraydosen-Gaskochers absolut die bessere Lösung.

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