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Anhänger & Gewicht


rafi

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Nabend ! Zu meiner Schande weisz ich nicht mehr genau wie das Gewicht AH und Auto berechnet wird.Ist es Auto Eigengewicht & Anhänger Gesamtgewicht oder Auto GGW und Anhänger GGW max. 3,5t. Oder egal ob 3,5t und mehr weil ich eh alle Scheine hab.Der Grund, ich würde einen Bundeswehr AH bekommen auflaufgebremst.Allerdindgs 1330kg EG und GGW 2700kg. Gibts da nicht auch eine Klausel für Allradgetriebene Autos das die etwas mehr ziehen dürfen?Wenns der Bus nicht packt dann muss der Ländy herhalten mit GGW 2700kg(EG 1700kg) grüsse rafi

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Mit B-Schein darf das Gesamtgewicht vom KFZ + Anhänger nicht mehr wie 3,5t betragen. Gebremst darf der Anhänger doppelt so viel GG haben, wie das Zugfahrzeug, aber beim B-Schein wieder max 3,5t zusammen.

mfg jan

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Mit B-Schein darf das Gesamtgewicht vom KFZ + Anhänger nicht mehr wie 3' date='5t betragen.[/quote']

Stimmt definitiv nicht: Mit B-Schein darf man ein Auto mit 3,5t + einen leichten Hänger (also 750kg) ziehen!

Bei rest bin ich nicht sicher, aber der Zulassungsschein hilft da bestimmt. Da is die anhängelast gebremst/ungebremst eingetragen!

mfG

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@Minimi

seit wann ist diese Regelung mit 3,5t + 750kg?

Ich bin mir sicher, dass 3,5t das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug + Anhänger ist, solange man mit B fährt und die Gewichte von Fahrzeug und Anhänger "zusammenpassen" (steht eh weiter oben).

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hy!

die 3,5t mit leichtem anhänger bis 750 kg ist die einzige ausnahme, wo du über 3,5t gehen darfst!

ansonsten müßte es so sein, dass das um 75 kg reduzierte eigengewicht des zugfahrzeugs nicht geringer sein darf, als das höchszulässige gesamtgewicht des zugfahrzeugs!

falls jedoch e vorliegt, darf des hgz des anhängers beliebig sein, das gg darf jedoch das hgz des zugfahrzeugs nicht überschreiten, ausgenommen fahrzeugklasse M (schwere geländefahrzeuge). generell jedoch gilt beim pkw wie beim lkw, dass mindestens 25% des gespanngewichtes auf der antriebsachse sein müssen!

hoff ich hab das soweit noch richtig aus dem gedächtnis rezitiert!

norbert

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Mit B-Schein darf das Gesamtgewicht vom KFZ + Anhänger nicht mehr wie 3' date='5t betragen.[/quote']

Stimmt definitiv nicht: Mit B-Schein darf man ein Auto mit 3,5t + einen leichten Hänger (also 750kg) ziehen!

Bei rest bin ich nicht sicher, aber der Zulassungsschein hilft da bestimmt. Da is die anhängelast gebremst/ungebremst eingetragen!

mfG

Auf welchen FSG § berufst du dich, falls ein Polizist fragt.

Ich kenne nur den §2, der besagt, das mit Klasse B Führerschein nur

leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt

für alle anderen Anhänger Klasse B+E notwendig

Gesetzestext: §2 Abs. 2 FSG

mfg jan

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Mit B-Schein darf das Gesamtgewicht vom KFZ + Anhänger nicht mehr wie 3' date='5t betragen.[/quote']

Stimmt definitiv nicht: Mit B-Schein darf man ein Auto mit 3,5t + einen leichten Hänger (also 750kg) ziehen!

Bei rest bin ich nicht sicher, aber der Zulassungsschein hilft da bestimmt. Da is die anhängelast gebremst/ungebremst eingetragen!

mfG

Auf welchen FSG § berufst du dich, falls ein Polizist fragt.

Ich kenne nur den §2, der besagt, das mit Klasse B Führerschein nur

leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt

für alle anderen Anhänger Klasse B+E notwendig

Gesetzestext: §2 Abs. 2 FSG

mfg jan

Hallo,

schau mal da rein:

Fahrschule Fürböck - Führerschein B, da stehts genau drinnen, Anhänger bis 750 kg - Gesamtmasse 4.250 kg, Anhänger ab 751 kg: Gesamtmasse 3.500 kg, wobei im zweiten Fall nur die in den Zulassungsschein eingetragenen Massen maßgeblich sind, bei leichten Anhängern zählt das teilweise dann (Für das Verhältnis Zugfahrzeug/Anhänger) das momentane Gesamtgewicht des Anhängers mit Ladung.

Und noch was, weil da jemand 75 kg abgezogen hat:

Das Eigengewicht eines Fahrzeuges ist immer ohne Personen, also auch ohne Fahrer, beim leichten Anhänger werden für das Gewichtsverhältnis 75 kg (für den Fahrer) dazuaddiert.

Genau stehts im Link.

LG

Hannes

PS: seit einem Jahr geistert herum, dass für andere als leichte Anhänger die Gesamtmasse auf 4350 kg erhöht werden soll, was IMHO auch Sinn machen würde - was ist der Unterschied zwischen 3500 kg+750 kg und 3449 kg + 75 kg?

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Die Geschichte mit 3,5 + 750 hats schon 1972 gegeben, als ich den Führerschein gemacht habe.

Neu dazu gekommen ist die Sache mit Hänger > 750, GEsamt 3.5 Tonnen.

Bitte glaub es endlich oder schau bei http;//www.ris.bka.gv.at/bundesrecht nach. Oder geh auf ÖAMTC-Homepage und mach dort die Führerscheinprüfung für B so lange, bis diese Frage kommt

Hannes

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habs grad nochmal nachgeschlagen! des mit den 75 kg ist nur bei den ungebremsten hängern! siehe text vom öamtc:

Welche Arten von Anhängern dürfen gezogen werden

Grundsätzlich dürfen nur solche Anhänger gezogen werden, bei denen die Gewichtslimits (insbesondere auch die Stützlast; siehe auch Daten im Zulassungsschein) nicht überschritten werden.

Leichte (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht), ungebremste Anhänger:

wenn das Doppelte des tatsächlichen Anhängergewichtes (Eigengewicht und Zuladung) das um das 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeug nicht übersteigt

Gesetzestext: § 104 Abs. 2 lit. c KFG

Beispiel:

Eigengewicht Zugfahrzeug (z.B. 965 kg) + 75 kg = 1.040 kg

1.040 kg : 2 = 520 kg (= das höchste tatsächliche Gewicht des Anhängers)

520 kg â€â€œ Eigengewicht des Anhängers = erlaubte Nutzlast (Zuladung)

Auflaufgebremste schwere Anhänger:

wenn das Gesamtgewicht (Eigengewicht und Zuladung) des Anhängers weder das höchste zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten Wert übersteigt; bei geländegängigen Fahrzeugen der Klasse M1 (PKW und Kombi) ist das 1,5-fache des höchstzulässigen Gesamtgewichtes maßgebend

d.h. unbedingt auch die eingetragenen Anhänge- und Stützlasten beachten!

Quelle: §61 Abs. 1 KDV

Welche Lenkberechtigung ist beim Ziehen von Anhängern erforderlich

Klasse B:

leichte Anhänger (bis 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht)

schwere Anhänger nur, wenn die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte des Zugfahrzeuges und des Anhängers nicht 3.500 kg übersteigen und das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht das Eigengewicht des Zugfahrzeuges übersteigt

für alle anderen Anhänger gilt: Klasse B+E notwendig

Klassen C, C1 und D: leichte Anhänger (s.o.)

Klassen C+E und D+E: alle Anhänger

Klassen C1+E: schwerer Anhänger, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

das höchste zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigen und die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte des Anhängers und des Zugfahrzeuges darf 12.000 kg nicht übersteigen.

Achtung: von dieser Regelung gibt es Ausnahmen! Genaue Auskünfte erteilt die Rechtsabteilung.

Gesetzestext: §2 Abs. 2 FSG

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Servus Solosyncro und alle anderen! Natürlich hab ich deine Nachricht gelesen :wink: .Danke .Auch bei den anderen Danke .Es ist schon fast eine Schande nach 21 Jahren Lkw & Anhänger lenken nicht mehr zu wissen, was darf ich wo anhängen.Noch kurz zur Syncro-Pritsche die ich mir in Deutschland holen wollte.Ein absoluter reinfall mit Durchrostungen bis ins innerste vom Tresorraum,Radkasten ect.....Die 1500km tour-retour waren aber nicht umsonst.Ich weisz jetzt das mein Bus schon alleine mit dem Anhänger (EG 500kg) bei leichten Steigerungen grosse Probleme hat (tw.auf 60km/h).Und das er auch noch extrem viel Diesel geschluckt hat.Eine Volltankung (70lt) 498km.Is ned von schlechte Eltern .grüsse rafi

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mein beileid zu deinem sinnlosen ausritt nach deutschland. so was nervt, wenn man viel zeit und geld für nichts verpulvert, nur weil jemand keine genauen angaben macht. ](*,)

aber wer weiß, wie weit du mit dem bus hinten drauf gekommen wärst und ob dir das nicht vielleicht noch einen motor gekostet hätte...

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