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Blaue Kennzeichen


Syncro753

Empfohlene Beiträge

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abgetrennt aus einer Suchanfrage, Beginn des Tratsches war:

"Hab erfahren, dass ich mit Blaue nicht fahren darf."

***

 

Warum solltest du das nicht dürfen? 

Bearbeitet von McLouis
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Weil das Auto ein gültiges Pickerl haben muss / verkehrssicher , oder so ähnlich .

 

lg hetsch   ( der sich gerne eines Besseren belehren lässt ;))

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vor 48 Minuten schrieb wasmachen:

Blaue dürfen nicht verliehen werden.

Das ist das Prob<_<

 

natürlich dürfen sie das du darfst sie für Probefahrten im Rahmen des Geschäftsbetriebs auf jedes Auto tun sofern es Verkehrs- und Betriebssicher ist. Das darfst du als Fahrer aber wieder selber beurteilen

Ins Fahrtenbuch muss jeder eintragen und das Zusatzblatt brauchst du wenn die Probefahrt unterbrochen ( zB Parken) wird. Eine Probefahrt darf maximal 72 Stunden andauern....

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Also du musst das Fahrtenbuch ausfüllen und ein beiligendes Formular in dem ziemlich genau alle Daten von dir und die des Autobesitzers stehen. Das Auto muss weder angemeldet sein, noch braucht es ein gültiges Pickerl. Die Blauen Taferln werden im Rahmen eine Probefahrt oder für Überstellungen in die Werkstatt verwendet. 

 

Ich hatte erst im Februar welche ausgeborgt gehabt. 

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Jungs, Sorry.

Ihr schreibt zuerst 'im Rahmen des Geschäftbetriebs..'.

Und widerspricht euch dann selber mit 'ausborgen'.

Letzteres ist dummerweise nicht zulässig.

 

Im Rahmen des Geschäftbetriebs ist z.b. die Autowerkstatt, die das Fahrzeug repariert und dann PROBEfährt. 

Könnts gerne mal googeln, was die PROBEfahrt im rechtlichen Sinne ist.

(Ganz sicher nix mit 72h und Parken)

 

Auch, was eine ÜBERstellungsfahrt IM RAHMEN DES Geschäftsbetrieb ist.

 

Hat schon seinen Grund, warum das Thema 'Blaue und ausleihen' auf wenig Gegenliebe stösst....

 

Ist aber alles bissl Off langsam.... und deswegen brauchts von meiner Seite hier nichts mehr:)

Bearbeitet von wasmachen
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Im Rahmen des Geschäftsbetriebes, da auch für Probefahrten bis zu 72 Stunden.

Im Ortsgebiet des Taferlinhabers genügt das kleine Probefahrt-Formular, ansonst ist das große auszufüllen.

 

Wenn du das genau wissen willst, das müsste im Kraftfahrgesetz stehen. Das findest wiederum unter https://ris.bka.gv.at/Bundesrecht Ich mag jetzt nicht nachschauen.

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Wieder einmal haben alle recht, zumindest ein bisschen.

 

Umfassende Infos gibt es hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/freizeit_und_strassenverkehr/kfz/5/Seite.062200.html#Allg

 

Ist nicht so schwer zu finden, man muss beim Googeln halt den sinnfreien Raum eher meiden:P. Das könnte wesentlich dazu beitragen, dass sich Halbwahrheiten und Fake-Infos als Wissen tarnen. ;)

 

Hans-Peter

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Ist die Frage was gemeint ist mit dem “Fahrt zum Ort der Begutachtung“.

Ob das eine Behörde, Werkstatt sein muss oder auch eine Fahrt zum Ziviltechniker?

Bearbeitet von Thomasma
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