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bei Schweißarbeiten Gebäude abgefackelt - OGH Urteil


122syncro

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

es hat jemand bei Schweißarbeiten an einem Multivan ein Gebäude abgefackelt und wollte Schadensersatz aus seiner Privathaftpflicht. Das ging bis zum OGH, auch dort wurde vor kurzem bestätigt, dass eine private Haftpflicht dafür nicht zuständig ist.

 

Also passts beim Schweißen auf, Folgeschäden durch Schweißarbeiten gehen auf die Kappe des Verursachers.... unlustig.

 

Ich möchte hier keine Versicherungsdiskussionen bitte, wenn jemand Fragen dazu hat, wie man auch sowas in den Griff kriegen kann, office@vb-kanzler.at, NICHT über PN hier (das ist mein privater Account auf den meine Kollegen*innen keinen Zugriff haben....

 

Hier der Link zum Artikel

 

https://www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/haftpflichtstreit-nach-brand-durch-schweissarbeiten-an-kfz-22137.php?vc=newsletter&vk=22137

 

lG

122syncro

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Hallo,

"Außerdem zähle die Durchführung von nicht gewerbsmäßigen Reparaturarbeiten an einem Pkw durch den Lenker zum Gebrauch eines Fahrzeugs; daraus entstandene Schäden unterliegen damit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so der OGH"

 

heisst das dann dass die Haftpflichtversicherung zahlen muss?

 

Grüsse,

Bearbeitet von solosyncro
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vor 38 Minuten schrieb solosyncro:

Hallo,

"Außerdem zähle die Durchführung von nicht gewerbsmäßigen Reparaturarbeiten an einem Pkw durch den Lenker zum Gebrauch eines Fahrzeugs; daraus entstandene Schäden unterliegen damit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so der OGH"

 

heisst das dann dass die Haftpflichtversicherung zahlen muss?

 

Grüsse,

 

 

Interessantes Thema.

Mir wurde gesagt, dass die Arbeiten in einer Werkstatt (Ich habe eine separate Garage gemietet wo meine Werkstatt ist) nur mit einer "Gewerbeversicherung" versichert werden kann, da auch private Arbeiten als gewerblich gelten oder so.( Den genauen Wortlaut kenne ich nicht mehr.)

 

Jedenfalls hätte eine normale Haftpflicht und Feuerversicherung die Schäden am Gebäude und meinen Sachen nicht abgedeckt. 

 

ob das Juristisch jetzt so korrekt ist weiß ich nicht, möchte auch kein Halbwissen verbreiten, wurde mir nur so gesagt. 

lg 

 

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vor 4 Stunden schrieb solosyncro:

Hallo,

"Außerdem zähle die Durchführung von nicht gewerbsmäßigen Reparaturarbeiten an einem Pkw durch den Lenker zum Gebrauch eines Fahrzeugs; daraus entstandene Schäden unterliegen damit der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, so der OGH"

 

heisst das dann dass die Haftpflichtversicherung zahlen muss?

 

Grüsse,

Ist halt die Frage ob der Bus schon angemeldet war. Wenn nicht, dann gab's auch noch keine Haftpflichtversicherung.

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vor 20 Minuten schrieb speckulazius:

Ist halt die Frage ob der Bus schon angemeldet war. Wenn nicht, dann gab's auch noch keine Haftpflichtversicherung.

Scheint Glück gehabt zu haben:

Zitat

Das Fahrzeug war zwar mit Mängeln behaftet gewesen, war aber zum Verkehr zugelassen und mit behördlichen Kennzeichen versehen.

 

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